Fürstentum Liechtenstein
pafl: Aufhebung dreier Artikel des Schulgesetzes
Vaduz (ots) -
Vaduz, 15. April (pafl) - Die Regierung nahm in ihrer Sitzung vom 13. April 2010 ein Urteil des Staatsgerichtshofes zur Kenntnis, das drei Artikel des Schulgesetzes sowie die Verordnung über die Maturaprüfungen für Schüler an Privatschulen aufhebt. Aufgrund der vorliegenden Entscheidung soll eine Anpassung des Schulgesetzes ausgearbeitet werden, die dem Urteil des Staatsgerichtshofes Rechnung tragen wird.
Unterschiedliche Kriterien
Der Staatsgerichtshof entschied aufgrund einer Individualbeschwerde, die sich gegen die Verordnung über die Maturaprüfungen für Schüler an Privatschulen wegen Verletzung verfassungsmässig garantierter Rechte richtete. Die Beschwerdeführerin führte insbesondere aus, dass es ihr aufgrund der Ausgestaltung der Verordnung verwehrt würde, eine Hausmatura durchführen zu können. Die Verordnung verstosse gegen den Gleichheitsgrundsatz in der Verfassung. Für die Durchführung der Maturitätsprüfungen an einer privaten Schule würden im Vergleich mit denjenigen an einer öffentlichen Schule unterschiedliche Kriterien festgelegt.
Sonderlösung für anerkannte Privatschulen unverhältnismässig
Der Staatsgerichtshof hielt in seinem Urteil fest, dass sich die vom liechtensteinischen Gesetzgeber getroffene Sonderlösung für anerkannte Privatschulen als unverhältnismässig und damit auch als willkürlich erweise. Es sei daher am liechtensteinischen Gesetzgeber, eine neue verfassungskonforme Regelung zu treffen. Die Regierung wird nun möglichst rasch eine neue Gesetzesvorlage erarbeiten, die den Vorgaben aus dem Urteil des Staatsgerichtshofes entspricht und die Bedingungen für die Maturaprüfungen für Schüler an Privatschulen definiert.
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Ressort Bildung
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