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pafl: Verordnung über die Erhebung von Gebühren nach dem Emissionshandelsgesetz abgeändert

20.04.2010 – 15:08 

Vaduz (ots) -

Vaduz, 20. April (pafl) - Die Regierung hat die
Abänderungsverordnung über die Erhebung von Gebühren nach dem 
Emissionshandelsgesetz genehmigt. Mit dieser Änderung  werden die 
Gebühren für die Eröffnung und Führung eines sogenanntes 
Personenkonto im Nationalen Emissionshandelsregister von bisher 240 
Franken auf 720 Franken je Verpflichtungsperiode erhöht.
Auf der Grundlage des Emissionshandelsgesetzes führt das Amt für 
Umweltschutz ein Nationales Emissionshandelsregister nach Massgabe 
des Kyoto-Protokolls und der Europäischen Emissionshandelsrichtlinie.
Die Gebühren für Amtshandlungen nach Gesetz und Verordnung wurden im 
internationalen Vergleich bewusst tief angesetzt, um Liechtenstein 
als attraktiven Dienstleistungserbringer im internationalen 
"Kohlenstoff-Markt" zu positionieren. Die Anzahl Anträge auf 
Eröffnung von Personenkonten im liechtensteinischen 
Emissionshandelsregister ist seit Januar 2010 massiv angestiegen. Um 
diese Zusatzaufwendungen zumindest in finanzieller Hinsicht 
auszugleichen, mussten die Gebühren entsprechend angepasst werden. 
Mit 720 Franken je Verpflichtungsperiode nähert sich Liechtenstein 
einem durchschnittlichen europäischen Niveau an, bietet jedoch 
weiterhin attraktive Rahmenbedingungen für den Emissionshandel.

Kontakt:

Amt für Umweltschutz
Helmut Kindle, Leiter
T +423 236 61 97