pafl: Verordnung über die Erhebung von Gebühren nach dem Emissionshandelsgesetz abgeändert
Vaduz (ots)
Vaduz, 20. April (pafl) - Die Regierung hat die Abänderungsverordnung über die Erhebung von Gebühren nach dem Emissionshandelsgesetz genehmigt. Mit dieser Änderung werden die Gebühren für die Eröffnung und Führung eines sogenanntes Personenkonto im Nationalen Emissionshandelsregister von bisher 240 Franken auf 720 Franken je Verpflichtungsperiode erhöht.
Auf der Grundlage des Emissionshandelsgesetzes führt das Amt für Umweltschutz ein Nationales Emissionshandelsregister nach Massgabe des Kyoto-Protokolls und der Europäischen Emissionshandelsrichtlinie. Die Gebühren für Amtshandlungen nach Gesetz und Verordnung wurden im internationalen Vergleich bewusst tief angesetzt, um Liechtenstein als attraktiven Dienstleistungserbringer im internationalen "Kohlenstoff-Markt" zu positionieren. Die Anzahl Anträge auf Eröffnung von Personenkonten im liechtensteinischen Emissionshandelsregister ist seit Januar 2010 massiv angestiegen. Um diese Zusatzaufwendungen zumindest in finanzieller Hinsicht auszugleichen, mussten die Gebühren entsprechend angepasst werden. Mit 720 Franken je Verpflichtungsperiode nähert sich Liechtenstein einem durchschnittlichen europäischen Niveau an, bietet jedoch weiterhin attraktive Rahmenbedingungen für den Emissionshandel.
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