Fürstentum Liechtenstein
pafl: Abänderung des Gewerbegesetzes vorgeschlagen
Vaduz (ots) -
Vaduz, 1. Juni (pafl) - Die Regierung hat zuhanden des Landtags einen Bericht und Antrag über die Abänderung des Gewerbegesetzes verabschiedet. Mit der Abänderung des Gesetzes werden Erleichterungen für Gewerbetreibende umgesetzt und die Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in nationales Recht übernommen.
Die von der Regierung vorgeschlagenen Verbesserungen im Gewerbegesetz haben einen unmittelbaren Nutzen für die Gewerbetreibenden. So soll die Möglichkeit geschaffen werden, einen Betriebsleiter einzusetzen, dem die fachspezifische Leitung des Betriebs übertragen werden kann. "Mit dieser neuen Möglichkeit erleichtern wir Nachfolgeregelungen bei Klein- und Mittelbetrieben und schaffen so Beständigkeit", betont Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer. Zudem soll es in Zukunft möglich sein, die Gewerbebewilligung für längstens 2 Jahre ruhend zu stellen. Damit wird vermieden, dass bei Wiederaufnahme der Gewerbetätigkeit ein neues Bewilligungsverfahren durchlaufen werden muss.
Mit der Richtlinie 2005/36/EG wird ein einheitliches, transparentes und flexibles System für die Anerkennung der beruflichen Qualifikationen geschaffen. Dadurch soll die Flexibilität der Arbeitsmärkte erhöht und die Qualität der Dienstleistungen verbessert werden.
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