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pafl: Bericht und Antrag zur Abänderung des Polizeigesetzes verabschiedet

02.06.2010 – 14:13 

Vaduz (ots) -

Vaduz, 2. Juni (pafl) - Die Regierung hat zuhanden
des Landtags einen Bericht und Antrag zur Abänderung des 
Polizeigesetzes verabschiedet, wonach die bisherigen Regeln über die 
internationale Amtshilfe der Landespolizei modifiziert werden.
Der Umfang des polizeilichen Informationsaustausches nach bisher 
geltendem Recht wird grundsätzlich nicht verändert; jedoch tritt 
neben die allgemein geltenden Bestimmungen zur internationalen 
Amtshilfe durch die Landespolizei ein im Verhältnis zu den 
EU/Schengen-Staaten neues Verfahren, das den internationalen 
Informationsaustausch - wo notwendig - administrativ erleichtern und 
beschleunigen soll. Die Bestimmungen des Rechtshilfegesetzes, 
zwischenstaatlicher Vereinbarungen oder völkerrechtlicher Verträge 
bleiben davon unberührt.
Diese zusätzliche Aufgabe zur Abwicklung des vereinfachten 
Verfahrens wird dem im Aufbau befindlichen SIRENE-Büro der 
Landespolizei übertragen, dem auch der übrige Informationsaustausch 
innerhalb des Schengener SIRENE-Netzwerkes obliegt. Die Landespolizei
soll auch als zentrale Anlaufstelle fungieren.
Sicherheitsabkommen regelt Austausch von Verschlusssachen
Das Sicherheitsabkommen zwischen der EU und Liechtenstein regelt 
den Austausch von klassifizierten Informationen. Der Austausch von 
klassifizierten Informationen (sogenannter Verschlusssachen - als 
eingeschränkt, vertraulich oder geheim klassifizierte Informationen 
und Dokumente) wird durch die enger werdende Zusammenarbeit zwischen 
Liechtenstein und der Europäischen Union, vor allem im Bereich 
"Schengen/Dublin", notwendig.
Für diesen Informationsaustausch ist es erforderlich, dass auch in
Liechtenstein sogenannte Personensicherheitsprüfungen durchgeführt 
werden. Damit soll sichergestellt werden, dass diejenigen Personen, 
die aufgrund ihrer beruflichen Funktion in der Landesverwaltung 
Zugang zu solchen klassifizierten Informationen und Dokumenten 
erhalten, über die notwendige Loyalität und Integrität verfügen und 
damit Gewähr für den Schutz der Inhalte dieser Informationen und 
Dokumente bieten.
"Mit der gegenständlichen Erfüllung von Umsetzungspflichten im 
Rahmen der Schengenassoziierung tragen wir einerseits einen weiteren 
Schritt in Richtung Schengeninkraftsetzung bei und gewährleisten 
andererseits, dass Informationen nicht in falsche Hände gelangen", 
hält Regierungsrat Hugo Quaderer abschliessend fest.

Kontakt:

Ressort Inneres
Erik Purgstaller
T +423 236 60 92