pafl: Bericht und Antrag zur Abänderung des Polizeigesetzes verabschiedet
Vaduz (ots)
Vaduz, 2. Juni (pafl) - Die Regierung hat zuhanden des Landtags einen Bericht und Antrag zur Abänderung des Polizeigesetzes verabschiedet, wonach die bisherigen Regeln über die internationale Amtshilfe der Landespolizei modifiziert werden.
Der Umfang des polizeilichen Informationsaustausches nach bisher geltendem Recht wird grundsätzlich nicht verändert; jedoch tritt neben die allgemein geltenden Bestimmungen zur internationalen Amtshilfe durch die Landespolizei ein im Verhältnis zu den EU/Schengen-Staaten neues Verfahren, das den internationalen Informationsaustausch - wo notwendig - administrativ erleichtern und beschleunigen soll. Die Bestimmungen des Rechtshilfegesetzes, zwischenstaatlicher Vereinbarungen oder völkerrechtlicher Verträge bleiben davon unberührt.
Diese zusätzliche Aufgabe zur Abwicklung des vereinfachten Verfahrens wird dem im Aufbau befindlichen SIRENE-Büro der Landespolizei übertragen, dem auch der übrige Informationsaustausch innerhalb des Schengener SIRENE-Netzwerkes obliegt. Die Landespolizei soll auch als zentrale Anlaufstelle fungieren.
Sicherheitsabkommen regelt Austausch von Verschlusssachen
Das Sicherheitsabkommen zwischen der EU und Liechtenstein regelt den Austausch von klassifizierten Informationen. Der Austausch von klassifizierten Informationen (sogenannter Verschlusssachen - als eingeschränkt, vertraulich oder geheim klassifizierte Informationen und Dokumente) wird durch die enger werdende Zusammenarbeit zwischen Liechtenstein und der Europäischen Union, vor allem im Bereich "Schengen/Dublin", notwendig.
Für diesen Informationsaustausch ist es erforderlich, dass auch in Liechtenstein sogenannte Personensicherheitsprüfungen durchgeführt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass diejenigen Personen, die aufgrund ihrer beruflichen Funktion in der Landesverwaltung Zugang zu solchen klassifizierten Informationen und Dokumenten erhalten, über die notwendige Loyalität und Integrität verfügen und damit Gewähr für den Schutz der Inhalte dieser Informationen und Dokumente bieten.
"Mit der gegenständlichen Erfüllung von Umsetzungspflichten im Rahmen der Schengenassoziierung tragen wir einerseits einen weiteren Schritt in Richtung Schengeninkraftsetzung bei und gewährleisten andererseits, dass Informationen nicht in falsche Hände gelangen", hält Regierungsrat Hugo Quaderer abschliessend fest.
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