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pafl: Praxisänderung zur Verhinderung von Mehrwertsteuerbetrug

21.07.2010 – 10:10 

Vaduz (ots) -

Vaduz, 21. Juli (pafl) - Damit die Menge an
Treibhausgasen begrenzt werden kann, wurde aufgrund der 
Klimakonvention (Kyoto-Protokoll) ein System mit 
Emissionszertifikaten eingeführt. Zum Schutz der Umwelt verpflichten 
sich die Staaten zur Beschränkung der Treibhausgase auf eine 
bestimmte Menge und geben den Unternehmen, welche die festgesetzten 
Bedingungen unterschreiten, sogenannte Emissionszertifikate ab. Diese
Rechte sind an speziellen Börsen handelbar. Unternehmen, die ihre 
Vorgabe überschreiten, können solche Anrechte zum Ausgleich der 
tatsächlichen Emission erwerben. Diese Rechte stellten in der 
Vergangenheit (bis zum 30. Juni 2010) zum Normalsatz steuerbare 
Dienstleistungen im Sinne der Mehrwertsteuer dar.
Aufgrund der aktuellen Rechtsentwicklungen in der Europäischen 
Union und diversen EU-Ländern ist der Handel mit CO2-Emissionsrechten
neu ab dem 1. Juli 2010 von der Mehrwertsteuer ausgenommen. "Diese 
Praxisänderung wird im Gleichschritt mit der Schweiz vollzogen. Das 
Fürstentum Liechtenstein hat sich im Vertrag mit der Schweizerischen 
Eidgenossenschaft zur Anwendung derselben Praxis verpflichtet. Mit 
dieser Änderung soll sichergestellt werden, dass der Handel mit 
Emissionsgutschriften nicht zum Zwecke eines möglichen 
Mehrwertsteuerbetrugs missbraucht wird", erläuterte Regierungschef 
Klaus Tschütscher.

Kontakt:

Steuerverwaltung, Mehrwertsteuer
Ronald Marxer
T +423 236 68 29