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pafl: Übernahme einer neugefassten EG-Richtlinie über Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats

26.08.2010 – 08:40 

Vaduz (ots) -

Vaduz, 26. August (pafl) - Die Regierung hat in
ihrer Sitzung vom 24. August 2010 den Bericht und Antrag über die 
Übernahme einer neugefassten EG-Richtlinie zuhanden des Landtags 
verabschiedet. Die Richtlinie betrifft die Einsetzung eines 
Europäischen Betriebsrats oder die Schaffung eines Verfahrens zur 
Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit 
operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen. Sie soll durch 
Abänderung des Gesetzes vom 16. Juni 2000 über Europäische 
Betriebsräte umgesetzt werden.
Die neugefasste Richtlinie soll das Recht auf eine 
länderübergreifende Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer 
sicherstellen, die Bildung neuer Europäischer Betriebsräte fördern 
und für Rechtssicherheit in Fragen ihrer Einrichtung und Arbeitsweise
sorgen. Bereits die Vorgänger-Richtlinie sah das Recht auf Einsetzung
von Europäischen Betriebsräten in Unternehmen oder 
Unternehmensgruppen von einer bestimmten Grösse vor. Erforderlich ist
weiterhin ein Minimum von insgesamt 1'000 Arbeitnehmern in den 
Mitgliedsstaaten des EWR mit einem Minimum von jeweils 150 
Arbeitnehmern in zwei dieser Staaten.
Neu werden die "Unterrichtung" der Arbeitnehmer sowie die 
"länderübergreifenden Angelegenheiten" ausdrücklich definiert. Die 
Zusammensetzung des besonderen Verhandlungsgremiums und der Beginn 
der Verhandlungen werden ausserdem neu auch den zuständigen 
europäischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden mitgeteilt. Die 
Europäischen Betriebsräte sollen zudem so weit als möglich eine 
ausgewogene Vertretung von Arbeitnehmern nach Tätigkeit, 
Arbeitnehmerkategorien und Geschlecht sowie Regelungen für eine 
Anpassung vorsehen.

Kontakt:

Ressort Wirtschaft
Martin Frick
T +423 236 60 09