Fürstentum Liechtenstein
pafl: Vernehmlassung zur Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes und des Sorgfaltspflichtgesetzes / Gesetzliche Grundlage zur Erhebung von Aufsichtsabgaben und Gebühren sichert die Finanzierung der FMA
Vaduz (ots) -
Vaduz, 14. September (pafl) - Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 14. September 2010 den Vernehmlassungsbericht über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes und des Sorgfaltspflichtgesetzes verabschiedet.
Nach der Neuregelung der Finanzierung der Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein auf Anfang 2010 ist diese Finanzierung durch neuere Urteile des Staatsgerichtshofs und der FMA-Beschwerdekommission zurzeit ohne Rechtsgrundlage. Ziel der Vorlage ist, die Finanzierung der FMA neben dem festgelegten Staatsbeitrag durch Aufsichtsabgaben und Gebühren auf eine solide rechtliche Basis zu stellen und damit ihre Finanzierung langfristig zu sichern. Dazu sollen die entsprechenden Bestimmungen im Finanzmarktaufsichtsgesetz und im Sorgfaltspflichtgesetz so angepasst werden, dass sie den verfassungsrechtlichen Vorgaben genügen.
Der Staatsgerichtshof hatte in seinem Urteil vom 22. Juni 2010 Gesetzesbestimmungen im Finanzmarktaufsichtsgesetz als verfassungswidrig aufgehoben, welche die Regelung der FMA-Gebühren und Abgaben an die Regierung delegierten. Damit fehlt der FMA-Gebührenverordnung nun die rechtliche Grundlage und sie ist deshalb nicht mehr anwendbar. In einem weiteren Urteil vom 22. Juni 2010 hob der Staatsgerichthofs eine Bestimmung im Sorgfaltspflichtgesetz (SPG) auf, welche die Kostentragung bei SPG-Kontrollen regelte. Durch deren Aufhebung hat die FMA derzeit keine Möglichkeit mehr, Kosten für SPG-Untersuchungen den jeweilig betroffenen Personen aufzuerlegen. Schliesslich hat ein Urteil der FMA-Beschwerdekommission zur Folge, dass die FMA entstandene Kosten bei Verfahren zur Feststellung des Sachverhalts gemäss Finanzmarktaufsichtsgesetz grundsätzlich nicht den entsprechenden beaufsichtigten Finanzintermediären verrechnen kann.
Der Landtag hatte im letzten Jahr im Rahmen der Einführung des neuen Corporate-Governance-Rahmengesetzes und der damit verbundenen Anpassung verschiedener Spezialgesetze die Finanzierung der FMA neu geregelt. Der maximale Beitrag des Landes an die FMA wurde, mit einer Übergangsphase bis ins Jahr 2013, auf 8 Millionen Franken reduziert. Um die damit entstehende Finanzierungslücke bei der FMA zu decken, wurde im Finanzmarktaufsichtsgesetz vorgesehen, eine jährliche Aufsichtsabgabe von den Beaufsichtigten zu erheben. Die Regierung hatte in der Folge per 1. Januar 2010 die Bestimmungen zur Erhebung der Aufsichtsabgaben und Gebühren durch die FMA in der - nunmehr aufgehobenen - FMA-Gebührenverordnung erlassen.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 8. Oktober 2010.
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Ressort Präsidium
Katja Gey
T +423 236 60 55