Fürstentum Liechtenstein
pafl: Abänderung des Gesetzes über das Öffentliche Auftragswesen und des Gesetzes über das Öffentliche Auftragswesen im Bereich der Sektoren
Vaduz (ots) -
Vaduz, 12. Oktober (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 12. Oktober 2010 je einen Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Gesetzes über das Öffentliche Auftragswesen und zur Abänderung des Gesetzes über das Öffentliche Auftragswesen im Bereich der Sektoren verabschiedet.
Die aktuellen Abänderungen haben zum Ziel, die Wirksamkeit der Nachprüfungsverfahren bei der Vergabe von Aufträgen zu verbessern. Insbesondere wird zwischen der Zuschlagsentscheidung und der eigentlichen Vertragsunterzeichnung eine Stillhaltefrist von zehn Tagen eingeführt. Den Bewerbern und Offertstellern soll damit die Möglichkeit gegeben werden, die Entscheidung zu prüfen. Gleichzeitig wird auch bewertet, ob es angemessen ist, ein Nachprüfungsverfahren einzuleiten.
Aufträge können für unwirksam erklärt werden
Ein weiteres Ziel ist die Bekämpfung der Direktvergaben öffentlicher Aufträge oberhalb der EWR-Schwellenwerte. Die verschiedenen Aufträge können zukünftig für unwirksam erklärt werden oder es kommen alternative Sanktionen zur Anwendung. Für Aufträge, die auf der Grundlage von Rahmenvereinbarungen oder im Rahmen dynamischer Beschaffungssysteme vergeben werden, ist ein spezieller Nachprüfungsmechanismus vorgesehen.
Im Bereich der Sektoren werden das Bescheinigungs- und das Schlichtungsverfahren abgeschafft. Ebenso wird mit den Vernehmlassungsvorlagen auf Vollzugsprobleme reagiert, die in der Praxis aufgetreten sind.
Die beiden Vernehmlassungsberichte können direkt bei der Regierungskanzlei oder über die Homepage www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden.
Kontakt:
Stabstelle öffentliches Auftragswesen
Wendelin Lampert, Leiter
T +423 236 62 70