Fürstentum Liechtenstein
pafl: Laute Blätter im Herbst
Vaduz (ots) -
Vaduz, 29. Oktober (pafl) - Im Herbst verwelken die Blätter und fallen geräuschlos zu Boden. Und dann beginnt der "Krach". Laubsauger und Laubbläser sorgen zwar für Erleichterungen in der Gartenarbeit, sie verursachen aber auch beachtlichen Lärm.
Seit mehreren Jahren ist es Mode, dass das fallende Laub nicht mehr mit dem Rechen zusammengenommen und anschliessend mit einem Korb zum Komposthaufen getragen wird, sondern mit einem Laubbläser auf Haufen geblasen oder mit einem Laubsauger aufgesaugt wird. Für einen Teil dieser Geräte und Maschinen sieht die Maschinenlärmverordnung Grenzwerte vor, für die anderen wird zumindest eine Kennzeichnungspflicht verlangt. Durch die Beschreibung ihres Lärms werden die Laubentfernungsaggregate aber nicht leiser; die Kennzeichnungspflicht ermöglicht es dem Käufer höchstens, das Angebot in Bezug auf Lärm zu vergleichen und ein leiseres Gerät auszuwählen.
(Umwelt-)Bewusster Umgang mit Laubsaugern und Laubbläsern
Wer ein solches Gerät in Betrieb nimmt, sollte bemüht sein, die Nachbarn so wenig wie möglich zu belästigen. Damit der Nachbarschaftsfrieden weiter bestehen bleibt, soll darauf geachtet werden, dass das Laub nicht in den frühen Morgenstunden, über die Mittagszeit oder spät am Abend zusammengenommen wird. Unabhängig davon, wie stark das Gerät auf die Nachbarn wirkt, ist die Person, welche das Gerät bedient, dem Lärm am stärksten ausgesetzt. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass die Bedienungsanleitungen exakt gelesen und die Schutzmassnahmen befolgt werden.
Dasselbe gilt auch für die Belastung durch die Abgase. Sofern der Einsatz eines solchen Gerätes wirklich erforderlich scheint, sollte es unbedingt mit aromatenfreiem Gerätebenzin betrieben werden. Hierzu finden sich Informationen auf der Homepage des Amtes für Umweltschutz (www.afu.llv.li) unter der Rubrik Luftreinhaltung/Gerätebenzin.
Kontakt:
Amt für Umweltschutz
Manfred Bischof
T +423 236 61 85