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pafl: Verordnung über Sonn- und Feiertagsruhe abgeändert

14.12.2010 – 14:37 

Vaduz (ots) -

Vaduz, 14. Dezember (pafl) - Die Regierung hat die
Verordnung über die Sonn- und Feiertagsruhe und den Ladenschluss 
abgeändert. Damit wird die Ladenöffnungszeit für Geschäfte und Kioske
von 7.00 Uhr auf 6.00 Uhr vorverlegt.
Ladengeschäfte und Kioske können somit neu von Montag bis Freitag 
von 6.00 Uhr bis 21.00 Uhr und an Samstagen von 6.00 Uhr bis 17.00 
Uhr offen halten; Kioske, die mit einer Tankstelle verbunden sind, an
Werktagen von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr.
Nach dem Arbeitsgesetz darf die betriebliche Tagesarbeit 
grundsätzlich nicht vor 6.00 Uhr beginnen und nicht länger als bis 
23.00 Uhr dauern. Möchten Geschäfte aufgrund der neuen Regelung 
bereits um 6.00 Uhr öffnen, und ist es deshalb notwendig, dass 
Arbeitnehmende schon vor 6.00 Uhr ihre Arbeit aufnehmen, kann der 
Beginn der betrieblichen Tagesarbeit nach dem Arbeitsgesetz bis 5.00 
Uhr vorverlegt werden, wenn die Arbeitnehmervertretung im Betrieb 
oder, wo eine solche nicht besteht, die Mehrheit der betroffenen 
Arbeitnehmer dem zustimmt. Die betriebliche Tagesarbeit beträgt auch 
in diesem Falle höchstens 17 Stunden. Die Tagesarbeit des einzelnen 
Arbeitnehmers muss mit Einschluss der Pausen und der Überzeit 
innerhalb von 13 Stunden liegen.

Kontakt:

Ressort Wirtschaft
Martin Frick
T +423 236 60 06