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ikr: Erhöhung Verwaltungskostenbeitragssatz

02.10.2012 – 14:13 

Vaduz (ots/ikr) -

Anlässlich ihrer letzten Sitzung hat die Regierung beschlossen, die Verordnung zum Gesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung, die Invalidenversicherungsverordnung sowie die Verordnung zum Gesetz über die Familienzulagen abzuändern.

Die Abänderung betrifft die Anhebung des Verwaltungskostenbeitragssatzes von jetzt 3.6% auf neu 4.2%. Der Verwaltungskostenbeitragssatz dient der Deckung der Verwaltungskosten der AHV-IV-FAK-Anstalten. Von Gesetzes wegen war die Regierung verpflichtet, den Verwaltungskostenbeitragssatz anzuheben. Die Arbeitgeber werden von den AHV-IV-FAK-Anstalten direkt informiert werden.

Kontakt:

Ressort Soziales
Gerlinde Gassner
T +423 236 64 47