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4. IV-Revision: Nationalrat nimmt Gleichstellung Behinderter zu wenig ernst

13.12.2001 – 12:56 

Zürich (ots) -

Pro Infirmis Schweiz ist mit dem Resultat der
heutigen Debatte des IV-Gesetzes im Nationalrat nicht zufrieden: Zwar
wurde die Einführung einer Assistenzentschädigung für Menschen mit
Behinderung beschlossen. Die Höhe dieser Entschädigung ist jedoch
ungenügend und reicht in keiner Weise aus, die durch eine Behinderung
bedingten Mehrkosten für Betroffene zu decken. Die in der Verfassung
verankerte Gleichstellung Behinderter wird auf diese Weise nicht
eingelöst.
„Daheim statt im Heim" - behinderte Menschen, die im Sinne der
Gleichstellung dieser Losung nachleben wollen, werden durch den
Beschluss des Nationalrates benachteiligt: Mit der beschlossenen
Verdoppelung der früheren so genannten „Hilflosenentschädigung" von
Fr. 800.- kann die selbstbestimmte Wahl der Lebensweise nicht
umgesetzt werden: Zu tief ist der Maximalbetrag von Fr. 1'600.-  pro
Monat, um für ein Leben in den eigenen vier Wänden die nötigen
Assistenzdienstleistungen entschädigen zu können. Pro Infirmis
Schweiz ist klar der Meinung, dass in einem modernen Invalidengesetz
die freie Wahl der Lebensweise - eben beispielsweise daheim statt im
Heim - nicht durch unrealistisch tiefe Assistenzentschädigungen
verunmöglicht werden darf. Im Vergleich zu den Kosten, die für Pflege
und Betreuung eines Menschen mit Behinderung im stationären Bereich
anfallen wirkt die beschlossene Assistenzentschädigung geradezu
kleinlich.
Als Schritt in die richtige Richtung bezeichnet Pro Infirmis
Schweiz den Vorschlag zur Einführung der Dreiviertelrente im Rahmen
der 4. IVG-Revision. Diese Massnahme ermöglicht eine weniger starre
und dadurch eine gerechtere Festlegung der Renten. Fernziel muss aber
ein stufenloses Rentensystem bei der Invalidenversicherung analog der
Unfallversicherung bleiben.

Kontakt:

Pro Infirmis Schweiz
Mark Zumbühl
Leiter Kommunikation
Mobile +41/79/41'26'27