4. IV-Revision: Nationalrat nimmt Gleichstellung Behinderter zu wenig ernst
Zürich (ots)
Pro Infirmis Schweiz ist mit dem Resultat der heutigen Debatte des IV-Gesetzes im Nationalrat nicht zufrieden: Zwar wurde die Einführung einer Assistenzentschädigung für Menschen mit Behinderung beschlossen. Die Höhe dieser Entschädigung ist jedoch ungenügend und reicht in keiner Weise aus, die durch eine Behinderung bedingten Mehrkosten für Betroffene zu decken. Die in der Verfassung verankerte Gleichstellung Behinderter wird auf diese Weise nicht eingelöst.
Daheim statt im Heim" - behinderte Menschen, die im Sinne der Gleichstellung dieser Losung nachleben wollen, werden durch den Beschluss des Nationalrates benachteiligt: Mit der beschlossenen Verdoppelung der früheren so genannten Hilflosenentschädigung" von Fr. 800.- kann die selbstbestimmte Wahl der Lebensweise nicht umgesetzt werden: Zu tief ist der Maximalbetrag von Fr. 1'600.- pro Monat, um für ein Leben in den eigenen vier Wänden die nötigen Assistenzdienstleistungen entschädigen zu können. Pro Infirmis Schweiz ist klar der Meinung, dass in einem modernen Invalidengesetz die freie Wahl der Lebensweise - eben beispielsweise daheim statt im Heim - nicht durch unrealistisch tiefe Assistenzentschädigungen verunmöglicht werden darf. Im Vergleich zu den Kosten, die für Pflege und Betreuung eines Menschen mit Behinderung im stationären Bereich anfallen wirkt die beschlossene Assistenzentschädigung geradezu kleinlich.
Als Schritt in die richtige Richtung bezeichnet Pro Infirmis Schweiz den Vorschlag zur Einführung der Dreiviertelrente im Rahmen der 4. IVG-Revision. Diese Massnahme ermöglicht eine weniger starre und dadurch eine gerechtere Festlegung der Renten. Fernziel muss aber ein stufenloses Rentensystem bei der Invalidenversicherung analog der Unfallversicherung bleiben.
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