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Migros: Pyrrhus-Sieg der Unia gegen Migros

02.04.2007 – 17:15 

Zürich (ots) -

Pyrrhus-Sieg der Unia gegen Migros
Die Kampagne der Gewerkschaft Unia gegen die Migros geht mit 
einem 
Pyrrhus-Sieg in die nächste Runde. Die Micarna SA muss ihre neue, 
vom Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) bewilligte und von den 
Sozialpartnern gutgeheissene, neue Arbeitszeitregelung bis auf 
weiteres rückgängig machen, ohne dass in der Sache schon entschieden 
worden wäre. (Siehe auch Medienmitteilung vom 19. März 2007.) Der 
Migros entstehen durch die nicht legitimierte Kampagne der Unia 
erhebliche Schäden. Obwohl 250'000 Angestellte (71%) im Detailhandel 
über gar keinen GAV verfügen, greift die Unia erstaunlicherweise 
seit Jahren immer nur die Migros an, die den besten 
Gesamtarbeitsvertrag (GAV) im Detailhandel hat.
Am 15. März 2007 reichte die Unia eine Beschwerde gegen 
Arbeitszeitbewilligungen ein, die der Micarna SA in Courtepin/FR 
durch das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) schon für den 1. 
Februar 2007 erteilt worden waren. Sie tat dies ohne Legitimation 
durch die Angestellten, die sie vorgibt, zu vertreten. Denn die Unia 
verfügt über keine nennenswerte Basis in der Fleischbranche. Die 
neue Arbeitszeitregelung wurde jedoch mit der dafür nach 
Arbeitsgesetz zuständigen Personalkommission unter Berücksichtigung 
der Wünsche der Belegschaft festgelegt. Obwohl in der Sache noch 
lange nicht entschieden wird, führt die Einsprache der Unia nun 
automatisch dazu, dass die neue Personalbedarfs- und die 
Personaleinsatzplanung bis auf weiteres nicht angewendet werden 
darf. Der Micarna entstehen durch die fragwürdige Beschwerde der 
Unia erhebliche Kosten und Wettbewerbsnachteile. Die Unia hat also 
einen Pyrrhus-Sieg errungen. Nicht nur haben 250'000 Angestellte 
(71%) im Detailhandel immer noch keinen GAV, sondern die Unia ist 
auch – aus gutem Grund – kein Sozialpartner in der Fleischbranche.
Die vorläufige Sistierung der Arbeitszeitbewilligungen ist weder 
ein 
definitiver noch ein inhaltlicher Entscheid. Das Verfahren vor 
Bundesverwaltungsgericht wird zeigen, was von der Beschwerde der 
Unia zu halten ist.
Zürich, 2. April 2007
Weitere Informationen:
Urs Peter Naef, Mediensprecher Migros, Tel. 044 277 20 66
E-Mail: urs-peter.naef@mgb.ch