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Unzulässige Sammelaktion mit dem Rotkreuz-Zeichen

17.04.2002 – 15:52 

Bern (ots) -

Die Organisation "SOS International - Weg zur
Rettung" in Zürich hat in den letzten Wochen bei schweizerischen
Haushalten eine Sammelaktion durchgeführt, bei der sie das Zeichen
des Ukrainischen Roten Kreuzes verwendete. Das Schweizerische Rote
Kreuz hält fest, dass die Verwendung des Zeichens und Namens des
Roten Kreuzes für eine solche Sammelaktion rechtlich unzulässig ist.
Das SRK ist deshalb beim Ukrainischen Roten Kreuz vorstellig
geworden. Es hat zudem die Organisation "SOS International"
aufgefordet, die Verwendung des Zeichens und Namens des Roten Kreuzes
ab sofort zu unterlassen. "SOS International" hat dies am 16. April
2002 durch seinen Anwalt zugesichert. Wenn sich "SOS International"
nicht an diese Zusicherung und an die rechtlichen Vorschriften hält,
wird das SRK gezwungen sein, Strafanzeige einzureichen.
Das SRK distanziert sich entschieden von dieser Verwendung des
Rotkreuz-Zeichens und hält fest, dass es keinerlei Beziehungen zur
Organisation "SOS International" unterhält und deren Seriosität nicht
einschätzen kann.
In der Schweiz dürfen Namen und Zeichen des Roten Kreuzes nur in
Übereinstimmung mit den Genfer Konventionen zum Schutz der Opfer
bewaffneter Konflikte sowie vom Schweizerischen Roten Kreuz und
dessen Mitgliedorganisationen verwendet werden. Grundlagen dieser
Regelung sind das Völkerrecht und ein spezielles Bundesgesetz.

Kontakt:

Beat Wagner
Leiter Kommunikation SRK
Tel. +41/31/387'74'08
Mobile +41/76/372'41'84

Dieser Text kann über Internet abgerufen werden: www.redcross.ch
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