Schweizerisches Rotes Kreuz / Croix-Rouge Suisse
Unzulässige Sammelaktion mit dem Rotkreuz-Zeichen
Bern (ots)
Die Organisation "SOS International - Weg zur Rettung" in Zürich hat in den letzten Wochen bei schweizerischen Haushalten eine Sammelaktion durchgeführt, bei der sie das Zeichen des Ukrainischen Roten Kreuzes verwendete. Das Schweizerische Rote Kreuz hält fest, dass die Verwendung des Zeichens und Namens des Roten Kreuzes für eine solche Sammelaktion rechtlich unzulässig ist.
Das SRK ist deshalb beim Ukrainischen Roten Kreuz vorstellig geworden. Es hat zudem die Organisation "SOS International" aufgefordet, die Verwendung des Zeichens und Namens des Roten Kreuzes ab sofort zu unterlassen. "SOS International" hat dies am 16. April 2002 durch seinen Anwalt zugesichert. Wenn sich "SOS International" nicht an diese Zusicherung und an die rechtlichen Vorschriften hält, wird das SRK gezwungen sein, Strafanzeige einzureichen.
Das SRK distanziert sich entschieden von dieser Verwendung des Rotkreuz-Zeichens und hält fest, dass es keinerlei Beziehungen zur Organisation "SOS International" unterhält und deren Seriosität nicht einschätzen kann.
In der Schweiz dürfen Namen und Zeichen des Roten Kreuzes nur in Übereinstimmung mit den Genfer Konventionen zum Schutz der Opfer bewaffneter Konflikte sowie vom Schweizerischen Roten Kreuz und dessen Mitgliedorganisationen verwendet werden. Grundlagen dieser Regelung sind das Völkerrecht und ein spezielles Bundesgesetz.
Kontakt:
Beat Wagner
Leiter Kommunikation SRK
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