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(srk) Personen mit Nichteintretensentscheid haben Recht auf Nothilfe

24.03.2004 – 18:21 

Bern (ots) -

Der Bundesrat hat die Verordnungen zum
Entlastungsprogramm im Asylbereich veröffentlicht. Demnach werden ab 
1. April Asyl Suchende mit einem Nichteintretensentscheid vom 
staatlichen Sozialhilfesystem ausgeschlossen. Das Schweizerische 
Rote Kreuz (SRK) unterstreicht das Recht der betroffenen Personen 
auf Nothilfe und fordert die kantonalen Behörden auf, den 
bedürftigen Personen dieses verfassungsmässige Recht zu garantieren.
Die neue Regelung im Asylbereich wird zur Folge haben, dass sich 
eine bedeutende Anzahl von Personen bis zu ihrer Ausreise bzw. 
Wegweisung in einer prekären und illegalisierten Lebenssituation 
wiederfinden wird. Die betroffenen Personen haben gleichwohl das 
Recht auf Nothilfe, das in der Verfassung verankert ist.
Die Umsetzung des Rechts auf Nothilfe liegt gemäss Verordnung bei 
den Kantonen, die auch für den Vollzug der Wegweisung zuständig 
sind. Das SRK befürchtet, dass im Zuge der Kompetenzverlagerung vom 
Bund auf die Kantone die minimale Existenzsicherung der Betroffenen 
nicht mehr gewährleistet ist. Das SRK fordert die Kantone auf, ihre 
Verantwortung wahrzunehmen und den Bedürftigen das Recht auf 
Nothilfe zu garantieren. Sie müssen verhindern, dass die Betroffenen 
in eine menschenunwürdige Bettelexistenz abgleiten. Ihre Würde, ihr 
Leben und ihre Gesundheit müssen geschützt werden.
In der Anwendung des Rechts auf Nothilfe und in dessen Umsetzung 
bestehen sehr wenige Erfahrungen. Das SRK hat deshalb bereits im 
Januar Vorschläge und Modelle zur Umsetzung der staatlichen 
Nothilfe- Unterstützung an die Kantone verschickt – gestützt auf 
seine praktischen Erfahrungen im Umgang mit Asyl Suchenden und vor 
dem Hintergrund seines Engagements für die Verletzlichsten.
Weitere Informationen:
Hugo Köppel, SRK, Leiter Abteilung Asyl, Tel. 031 960 77 00 / 079 
701 11 78
Dieser Text sowie das Papier «Staatliche Nothilfe-Unterstützung für 
Personen mit einem Nichteintretensentscheid: Vorschläge und Modelle 
zur Umsetzung» kann über Internet abgerufen werden: www.redcross.ch