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PD: SGK verabschiedet KVG-Revision
(ots) - Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates beantragt wie der Ständerat - allerdings modifiziert - 300 Millionen Franken mehr für die Prämienverbilligung, verabschiedet fünf Vorstösse und bereinigt die Differenzen bei der 4. IV-Revision. Die Kommission hat sich zudem gegen ein Hinausschieben der Volksabstimmung über die SP-Gesundheitsinitiative ausgesprochen.
Die SGK-N hat die KVG-Revision (Spitalfinanzierung) (00.079 s) in der Gesamtabstimmung mit 12 zu 6 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen. Es gibt über 30 Minderheitsanträge. Die letzte grosse Frage, die zu entscheiden war, betraf die zusätzlichen Bundessubventionen für die Prämienverbilligung im Rahmen des Sozialziels. Hier entschied sich die Kommission - wie der Ständerat - für eine Aufstockung der bisherigen Mittel um 300 Millionen Franken auf 2'684 Millionen Franken für das Jahr 2004. Im Gegensatz zum Ständerat, der die schrittweise jährliche Erhöhung dieses Betrages für vier Jahre in einem separaten Finanzierungsbeschluss zahlenmässig fixiert hat, beschloss die SGK-N mit 17 zu 6 Stimmen, diese Beiträge ab 2005 automatisch der jährlichen Kostenentwicklung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung anzupassen. Mit relativ grossen Mehrheiten hat die Kommission fünf Vorstösse zu Themen verabschiedet, welche Eingang in die kommende KVG-Revision finden sollen: Mit der kommenden Vorlage zur monistischen Spitalfinanzierung soll der Bundesrat einen Bericht über die Vertragsfreiheit für die ambulante und stationäre Versorgung vorlegen und ein Modell zum dual-fixen Prinzip vorschlagen. Der Bundesrat soll bei der Umsetzung der Reformvorhaben für ein kohärenteres vorgehen als bisher besorgt sein. Er soll auch eine Neuordnung des Risikoausgleichs vorlegen, die alternative Modelle einbezieht (z.B. Hochkostenpool). Schliesslich sollen allein stehende und allein lebende Personen beim Spitalaufenthalt finanziell nicht länger benachteiligt werden. Die KVG-Revision ist in der kommenden Wintersession traktandiert. Die SGK-N hat im Zusammenhang mit der Volksinitiative "Gesundheit muss bezahlbar bleiben" (00.046 n) bereits vorsorglich den Antrag der ständerätlichen SGK, die Frist für die Volksabstimmung über die Gesundheitsinitiative hinauszuschieben, beraten. Die ständerätliche SGK beruft sich dabei auf Artikel 74 Absatz 2 des Gesetzes über die politischen Rechte, wonach die Bundesversammlung im Falle eines indirekten Gegenvorschlages die Frist über die vom Gesetz vorgeschriebenen neun Monate (ab Schlussabstimmung in den Räten) hinausschieben kann. Als indirekter Gegenvorschlag gilt das Sozialziel, dessen konkrete Ausgestaltung jedoch noch nicht zu Ende beraten ist. In der SGK-N machten die Initianten geltend, dass die bisherigen Beschlüsse im Rahmen der KVG-Revision - einschliesslich der Beschlüsse über das so genannte Sozialziel - materiell keineswegs als Gegenvorschlag zur Gesundheitsinitiative und deren Zielen betrachtet werden können. Die Kommission schloss sich dieser Auffassung mit 12 zu 5 Stimmen bei 5 Enthaltungen an und warnte davor die Volksrechte zu relativieren. Die SGK will zu diesem Fragekomplex zusätzlich noch ein kleines Gutachten bei der Bundeskanzlei und dem Bundesamt für Justiz in Auftrag geben. Die Schlussabstimmung für die Gesundheitsinitiative ist in der Wintersession am 5. Dezember 2002 angesetzt (die Frist dazu läuft am 8. Dezember 2002 ab). Bei der 4. IV-Revision (01.015 n) hat sich die Kommission im Differenzbereinigungsverfahren stark den Ständeratsbeschlüssen angenähert. Das betrifft insbesondere den begrifflichen Umstieg von der Assistenz- zur Hilflosenentschädigung. Eine Rolle spielte hier auch die Frage der Exportierbarkeit derartiger Leistungen im Rahmen der bilateralen Verträge mit der EU. Dazu hatte die Kommission ein zusätzliches Gutachten bestellt. Das Geschäft ist in der kommenden Wintersession traktandiert. Mit grosser Befriedigung hat die grosse Mehrheit der Kommission schliesslich von der positiven Stellungnahme des Bundesrates zur Vorlage der Kommission zur Parlamentarischen Initiative Revision Erwerbsersatzgesetz. Ausweitung der Erwerbsersatzansprüche auf erwerbstätige Mütter (01.426 n) Kenntnis genommen und die redaktionellen Änderungsvorschläge des Bundesrates akzeptiert. Das Geschäft ist ebenfalls in der kommenden Wintersession traktandiert. Die Sitzung fand am 14. / 15. November 2002 in Bern unter dem Vorsitz von Nationalrat Toni Bortoluzzi (SVP, ZH) und grösstenteils in Anwesenheit von Bundesrätin Ruth Dreifuss statt, die von der Kommission herzlich verabschiedet wurde.
Bern, 18. November 2002 Parlamentsdienste, Auskünfte: - Nationalrat Toni Bortoluzzi, Tel. 01 761 36 46, Natel 079 348 80 43 - Urs Hänsenberger, Kommissionssekretär, Tel. 031 324 01 47