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PD: Neuer Anlauf für Kehrichtverbrennungsanlage im Tessin Abbau chemischer Schadstoffe in Entwicklungsländern
(ots) - Das Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe soll rasch ratifiziert werden. Die Schweiz hat ein Interesse daran, dass das Sekretariat in Genf eingerichtet wird. Nach dem missglückten Projekt Thermoselect sollen wenigstens die Bundesbeiträge für eine andere Anlage gesichert werden. Die Umweltkommission will Fragen beantworten lassen und später entscheiden.
Das Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe (POPs-Konvention) (02.074) regelt den Schutz menschlicher Gesundheit und der Umwelt vor kaum abbaubaren und sehr giftigen Chemikalien (persistent organic pollutants), die sich zudem im Fettgewebe von Mensch und Tier anreichern. Sie werden über weite Strecken in der Atmosphäre transportiert und gelangen vor allem in kalten Regionen wie der Arktis wieder auf die Erdoberfläche. In der Muttermilch von grönländischen Inuit-Frauen wurde eine zehnmal höhere Konzentration an POPs festgestellt als bei Kanadierinnen. Bei den 12 POPs, welche in den Geltungsbereich der Konvention fallen, handelt es sich um 8 Pestizide (wie DDT), 2 Industriechemikalien und 2 Gruppen von unerwünschten Verbrennungs- und Nebenprodukten. Die Konvention legt Kontrollmechanismen fest, welche die Produktion und Verwendung, den Import und Export, die Emissionen sowie die Entsorgung dieser POPs weltweit regeln. Im Vordergrund stehen der Abbau und der Ersatz ihrer Verwendung in den Entwicklungs- und Schwellenländern. Dies erfordert technische und finanzielle Hilfe sowie die weltweite Solidarität zwischen den Industriestaaten und den Entwicklungs- und Schwellenländern. Finanziell muss die Schweiz mit obligatorischen Beiträgen rechnen, um beispielsweise die Konferenzen der Vertragsparteien zu ermöglichen und die Kosten der administrativen Arbeiten zur Unterstützung des Vollzugs zu decken. Die Umweltkommission stimmte der Vorlage mit 10:0 bei einer Enthaltung zu. Sie diskutierte eingehend den Vorteil, den der definitive Sitz des anzusiedelnden Sekretariats der Stadt Genf und der Schweiz bringen würde. Nebst der Konsolidierung der heute schon im Haus der Umwelt angesiedelten Sekretariate, würden neue Arbeitsplätze geschaffen. Die Kommission ist der Auffassung, dass sich die dafür notwendigen finanziellen Aufwendungen vertreten lassen. Die Umweltkommission prüfte eine Parlamentarische Initiative Gewässerschutz. Entschädigung für Abfallentsorgungsinstallationen (02.462) ihres Mitglieds Lombardi. Einen Entscheid will sie allerdings erst nach nochmaliger Konsultation fällen. Sie beauftragte die Verwaltung, einen Bericht zu finanziellen, rechtlichen und technischen Fragen zu erstellen, handelt es sich doch um eine geschätzte Kostenbeteiligung des Bundes von rund 50 Millionen Franken. Der Kanton Tessin hatte sich für das Abfallentsorgungssystem Thermoselect entschieden, eine Baubewilligung erhalten, den Vertrag jedoch wieder gekündet, weil der Prototyp dieses Systems in Karlsruhe nicht rechtzeitig den Betrieb aufnahm. In der Zwischenzeit war die in Artikel 62 des Gewässerschutzgesetzes festgelegte Frist abgelaufen und damit der in Aussicht gestellte Bundesbeitrag verwirkt. Mit der Initiative soll das Gewässerschutzgesetz mit einer Bestimmung ergänzt werden, welche die Frist für Regionen bis zum 31. Oktober 2005 verlängert, welche die frühere Frist zwar eingehalten haben, aber aus Gründen höherer Gewalt erneut eine Baubewilligung einholen müssen.
Bern, 9. Januar 2003
Auskünfte: Christoffel Brändli, Kommissionspräsident, Tel. 081 330 09 30 Pierre Jeanneret, Kommissionssekretär, Tel. 031 322 97 34