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PD: Neuer Anlauf für Kehrichtverbrennungsanlage im Tessin Abbau chemischer Schadstoffe in Entwicklungsländern

(ots)

Das Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe soll rasch ratifiziert werden. Die Schweiz hat ein Interesse daran, dass das Sekretariat in Genf eingerichtet wird. Nach dem missglückten Projekt Thermoselect sollen wenigstens die Bundesbeiträge für eine andere Anlage gesichert werden. Die Umweltkommission will Fragen beantworten lassen und später entscheiden.

Das Stockholmer Übereinkommen über persistente organische 
Schadstoffe (POPs-Konvention) (02.074) regelt den Schutz 
menschlicher Gesundheit und der Umwelt vor kaum abbaubaren und sehr 
giftigen Chemikalien (persistent organic pollutants), die sich zudem 
im Fettgewebe von Mensch und Tier anreichern. Sie werden über weite 
Strecken in der Atmosphäre transportiert und gelangen vor allem in 
kalten Regionen wie der Arktis wieder auf die Erdoberfläche. In der 
Muttermilch von grönländischen Inuit-Frauen wurde eine zehnmal 
höhere Konzentration an POPs festgestellt als bei Kanadierinnen. Bei 
den 12 POPs, welche in den Geltungsbereich der Konvention fallen, 
handelt es sich um 8 Pestizide (wie DDT), 2 Industriechemikalien und 
2 Gruppen von unerwünschten Verbrennungs- und Nebenprodukten. Die 
Konvention legt Kontrollmechanismen fest, welche die Produktion und 
Verwendung, den Import und Export, die Emissionen sowie die 
Entsorgung dieser POPs weltweit regeln. Im Vordergrund stehen der 
Abbau und der Ersatz ihrer Verwendung in den Entwicklungs- und 
Schwellenländern. Dies erfordert technische und finanzielle Hilfe 
sowie die weltweite Solidarität zwischen den Industriestaaten und 
den Entwicklungs- und Schwellenländern. Finanziell muss die Schweiz 
mit obligatorischen Beiträgen rechnen, um beispielsweise die 
Konferenzen der Vertragsparteien zu ermöglichen und die Kosten der 
administrativen Arbeiten zur Unterstützung des Vollzugs zu decken. 
Die Umweltkommission stimmte der Vorlage mit 10:0 bei einer 
Enthaltung zu. Sie diskutierte eingehend den Vorteil, den der 
definitive Sitz des anzusiedelnden Sekretariats der Stadt Genf und 
der Schweiz bringen würde. Nebst der Konsolidierung der heute schon 
im Haus der Umwelt angesiedelten Sekretariate, würden neue 
Arbeitsplätze geschaffen. Die Kommission ist der Auffassung, dass 
sich die dafür notwendigen finanziellen Aufwendungen vertreten 
lassen. Die Umweltkommission prüfte eine Parlamentarische Initiative 
Gewässerschutz. Entschädigung für Abfallentsorgungsinstallationen 
(02.462) ihres Mitglieds Lombardi. Einen Entscheid will sie 
allerdings erst nach nochmaliger Konsultation fällen. Sie 
beauftragte die Verwaltung, einen Bericht zu finanziellen, 
rechtlichen und technischen Fragen zu erstellen, handelt es sich 
doch um eine geschätzte Kostenbeteiligung des Bundes von rund 50 
Millionen Franken. Der Kanton Tessin hatte sich für das 
Abfallentsorgungssystem Thermoselect entschieden, eine 
Baubewilligung erhalten, den Vertrag jedoch wieder gekündet, weil 
der Prototyp dieses Systems in Karlsruhe nicht rechtzeitig den 
Betrieb aufnahm. In der Zwischenzeit war die in Artikel 62 des 
Gewässerschutzgesetzes festgelegte Frist abgelaufen und damit der in 
Aussicht gestellte Bundesbeitrag verwirkt. Mit der Initiative soll 
das Gewässerschutzgesetz mit einer Bestimmung ergänzt werden, welche 
die Frist für Regionen bis zum 31. Oktober 2005 verlängert, welche 
die frühere Frist zwar eingehalten haben, aber aus Gründen höherer 
Gewalt erneut eine Baubewilligung einholen müssen.
Bern, 9. Januar 2003
Auskünfte:
Christoffel Brändli, Kommissionspräsident, Tel. 081 330 09 30
Pierre Jeanneret, Kommissionssekretär, Tel. 031 322 97 34

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