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PD: Scharfe Kritik am Führungsstil von Bundesrätin Calmy-Rey

04.04.2003 – 16:21 
(ots) - Die Aussenpolitische Kommission hat sich in Anwesenheit von 
Frau Bundesrätin Micheline Calmy-Rey mit der Haltung der Schweiz in 
Bezug auf den Krieg im Irak vertieft auseinandergesetzt. Dabei hat 
sie ihre Ablehnung der Art und Weise, wie die Vorsteherin des EDA 
ihre Aufgabe wahrnimmt, zum Ausdruck gebracht. Zudem nahm sie die 
Beratungen zu einem Gesetz und zwei Rahmenkrediten betreffend die 
zivile Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte auf. 
Überdies hat sie Kenntnis genommen vom Bericht des Bundesrates über 
die Zusammenarbeit der Schweiz mit der UNO. Schliesslich informierte 
sie sich über den Stand der bilateralen Verhandlungen zwischen der 
Schweiz und der EU über Schengen/Dublin sowie über den Stand der 
Doha-Verhandlungsrunde der WTO.
Die Kommission unterstützt die allgemeine politische Haltung der 
Schweiz in Zusammenhang mit dem Konflikt im Irak und insbesondere 
das humanitäre Engagement des Bundes. Eine grosse Mehrheit kann 
jedoch kein Verständnis für die Methoden von Frau Bundesrätin Calmy- 
Rey aufbringen, sowohl in der Konzipierung einzelner Massnahmen als 
auch in deren Vermittlung in der Öffentlichkeit. Während für eine 
Minderheit der gewählte Ansatz als richtig erscheint, ist die 
Mehrheit sehr um die Wirksamkeit und die Kohärenz der verfolgten 
Politik besorgt. Kritisiert wurden insbesondere die persönlichen, im 
Bundesrat und im Departement nicht abgesprochenen Initiativen, die 
in der Lage sind, die Glaubwürdigkeit der schweizerischen 
Aussenpolitik international aufs Spiel zu setzen. Die 
Aussenministerin wurde zu einer grösseren Zurückhaltung und einer 
besseren Abstützung im bundesrätlichen Kollegium aufgefordert. Die 
Position des Bundesrates betreffend die Kriegsmaterialexporte wurde 
ebenfalls kritisiert. Nach Auffassung der Kommission hat sie zu 
einer grossen Verwirrung in der Öffentlichkeit geführt, wobei die 
Anwendung der geltenden Regelung nach dem Kriegsmaterialgesetz mehr 
Klarheit geschafft hätte. Die Kommission unterstützt den Entwurf zum 
Bundesgesetz über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und 
Stärkung der Menschenrechte (02.077), denn dieses Gesetz erlaubt dem 
Bund, seine Tätigkeiten auf diesem Gebiet auf einheitliche 
Rechtsgrundlagen zu stellen. Die APK-S spricht sich, wie von der 
Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates (SiK-S) in einem 
Postulat gefordert, für eine departementsübergreifende Führung der 
zivilen Friedensförderung und Konfliktbearbeitung aus, da auf diese 
Weise die verschiedenen Massnahmen besser koordiniert werden können. 
So beschloss sie bei der Detailberatung, mit der Gesamtabstimmung 
zuzuwarten und das EDA zu beauftragen, eine zusätzliche Bestimmung 
betreffend diese departementsübergreifende Struktur vorzuschlagen. 
Mit 7 zu 3 Stimmen unterstützte die Kommission einen Antrag, die 
Möglichkeit des Bundes zu streichen, privatrechtliche Vereine oder 
Stiftungen zu gründen (Art. 3 Abs. 1 Bst. d). Mit 4 zu 4 Stimmen und 
Stichentscheid des Präsidenten entschied sie sich gegen die 
Bestimmung, wonach der Bundesrat Ausführungsaufgaben an Dritte 
delegieren kann (Art. 6 Abs. 2). Einstimmig sprach sie sich auch 
gegen die Einsetzung einer beratenden Kommission (Art. 10) aus. 
Ferner befürwortet die APK-S im Grundsatz die beantragten 
Rahmenkredite als mittelfristige Planungsinstrumente im Bereich der 
zivilen Friedensförderung. Angesichts der prekären Finanzlage des 
Bundes fragte sich die Kommission, ob der Rahmenkredit für 
Massnahmen zur zivilen Konfliktbearbeitung und 
Menschenrechtsförderung (02.076), der für den Zeitraum 2004-2007 240 
Millionen Franken für die Finanzierung von Massnahmen im Rahmen des 
EDA umfasst, gerechtfertigt sei. Sie beschloss mit 4 zu 4 Stimmen 
und Stichentscheid des Präsidenten, die Beratung zu diesem 
Rahmenkredit einzustellen und somit insbesondere den Entscheid über 
einen Antrag, den Kredit auf 144 Millionen Franken zu kürzen, zu 
verschieben und das EDA zu beauftragen, offene Fragen zu 
finanziellen Aspekten vertieft zu prüfen und der Kommission 
Vorschläge zu unterbreiten. Unbestritten war in der 
Eintretensdebatte der Rahmenkredit in der Höhe von 180 Millionen 
Franken für friedensfördernde Massnahmen im Rahmen des VBS (02.091). 
Im weiteren hat die APK-S den Bericht 2003 über die Zusammenarbeit 
der Organisation der Vereinten Nationen und mit den internationalen 
Organisationen mit Sitz in der Schweiz (03.018) zur Kenntnis 
genommen und als sehr gut befunden. Schliesslich hat sie sich über 
den Stand der bilateralen Verhandlungen der Schweiz mit der EU in 
den Bereichen Zinsbesteurung und Schengen/Dublin durch Bundesrat 
Villiger bzw. Bundesrätin Metzler. Bundesrat Deiss hat die 
Kommission über den Verlauf der Doha-Verhandlungsrunde im Rahmen der 
WTO orientiert. Die Kommission hat am 3./4. April 2003 unter dem 
Vorsitz von Ständerat Maximilian Reimann in Bern getagt.
Bern, 4. April 2003 Parlamentsdienste
Auskünfte:
Ständerat Maximilian Reimann, Kommissionspräsident, Tel.062 871 26 77
Paolo Janke, Kommissionssekretär, Tel. 031 322 97 15