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PD: Vorlage für einen neuen Medienartikel wird nach weitgehend positiver Vernehmlassung dem Nationalrat unterbreitet

04.07.2003 – 11:12 
(ots) - Letzten Herbst beauftragte die Staatspolitische Kommission 
(SPK) des Nationalrates den Bundesrat mit der Durchführung einer 
Vernehmlassung zu der von ihr ausgearbeiteten Ergänzung der 
Bundesverfassung mit einem Artikel betreffend Medienpolitik. 
Angesichts der Umstrittenheit früherer Vorlagen für eine 
verfassungsrechtliche Verankerung der Medienpolitik durfte man auf 
die Ergebnisse der Vernehmlassung gespannt sein. Diese zeigen, dass 
eine verfassungsrechtliche Verankerung der Medienpolitik bei der 
grossen Mehrheit der Parteien und Kantonsregierungen Zustimmung 
findet. Uneinheitlich präsentierten sich die Vertreter der 
Medienbranche: Während insbesondere der Verband Schweizer Presse 
äusserst skeptisch reagierte, begrüssten die elektronischen Medien, 
verschiedene Kleinverleger und auch ein Teil der Organisationen der 
Medienschaffenden die Verfassungsbestimmung.
Die von der SPK ausgearbeitete und am 5. September 2002 einstimmig 
verabschiedete Vorlage bringt eine verfassungsrechtliche Verankerung 
der Medienpolitik. Die Schweiz kennt bis heute nur eine indirekte 
Presseföderung durch die Verbilligung des Transports von Zeitungen 
und Zeitschriften. Diese mittlerweile sehr umstrittenen indirekten 
Subventionen basieren auf Artikel 15 des Postgesetzes, dessen 
Verfassungsgrundlage doch ziemlich weit hergeleitet werden muss. Nun 
soll eine explizite Verfassungsgrundlage geschaffen werden, welche 
zielgerichtetere Massnahmen erlaubt. Dadurch wird es möglich sein, 
das unbefriedigende System der indirekten Unterstützung durch 
Verbilligung der Posttaxen durch eine direkte Subventionierung von 
Presseerzeugnissen, welche bestimmte Kriterien erfüllen, abzulösen. 
Zusammen mit dem Verfassungsartikel betreffend Radio und Fernsehen 
entsteht somit die Grundlage für eine zusammenhängende Medienpolitik 
aus staatspolitischer Sicht. Entsprechende Bestimmungen zur 
Umsetzung könnten dereinst in einem Medienvielfaltsgesetz 
zusammengefasst werden. Die Verfassungsbestimmung erlaubt es im 
Übrigen durchaus, gewissen Presseerzeugnissen, die einem 
gemeinnützigen oder kulturellen Zweck dienen, weiterhin 
Transportvergünstigungen zukommen zu lassen, wenn sie die Kriterien 
einer direkten Subvention nicht erfüllen. Ist der erste Versuch der 
SPK für eine verfassungsrechtliche Verankerung einer umfassenden 
Medienpolitik im Jahre 1999 in der Vernehmlassung noch auf grosse 
Skepsis gestossen, so fand diese Vorlage nun eine deutlich bessere 
Aufnahme. Grundsätzlich positiv aufgenommen wurde die neue 
Verfassungsbestimmung bei der Mehrzahl der Kantonsregierungen (16), 
bei den Parteien (CVP, SP, Grüne, CSP, EVP, EDU; mit Vorbehalten FDP 
und LPS), bei den Vertretern der elektronischen Medien, den 
Gewerkschaften, den Non-profit- Organisationen, bei verschiedenen 
kleinen Verlagen, den Konsumentenorganisationen (mit Vorbehalten), 
der Medienwissenschaft und der Post. Negativ aufgenommen wurde die 
neue Bestimmung vom Verband Schweizer Presse und verschiedenen ihm 
angeschlossenen Verlagen, von 5 Kantonsregierungen, von der SVP 
sowie von den Unternehmerverbänden. Da seitens der Mehrzahl der 
politischen Akteure offenbar Konsens darüber besteht, dass 
angesichts der zunehmenden Monopolisierungstendenzen insbesondere im 
regionalen Pressewesen gehandelt werden muss, unterbreitet die 
Staatspolitische Kommission ihre Vorlage dem Rat. Sie beantragt dem 
Büro die Behandlung in der Herbstsession, damit die Schaffung der 
Grundlagen für eine langfristige Pressepolitik voranschreiten kann. 
___________________________________ Im Zusammenhang mit der Beratung 
des neuen Ausländergesetzes (02.024) und der Teilrevision des 
Asylgesetzes (02.060) hat die Kommission die Standesinitiativen der 
Kantone St. Gallen und Aargau vorgeprüft. St. Gallen fordert, dass 
Personen in Haft genommen werden können, wenn sie ihre Identität 
nicht oder vermutlich falsch angeben (03.300). Aargau verlangt, dass 
mit Herkunftsstaaten von Asylsuchenden Rückführungsabkommen 
abzuschliessen sind; gegenüber Staaten, die sich nicht kooperativ 
verhalten, sei jegliche staatliche Hilfe einzustellen (03.304). Nach 
Anhörung der Vertretungen der Kantone hat die Kommission 
beschlossen, beiden Standesinitiativen Folge zu geben (St. Gallen: 
16:8; Aargau: 9:9 Stimmen, 3 Enthaltungen, Stichentscheid des 
Präsidenten). Die definitiven Entscheide über die Anliegen der 
beiden Initiativen werden im Rahmen der Behandlung des 
Ausländergesetzes und der Teilrevision des Asylgesetzes gefällt 
werden. Der Nationalrat wird diese Gesetzesvorlagen als Erstrat 
voraussichtlich in der Herbst- und Wintersession dieses Jahres 
behandeln. _____________________________________ Die 
Staatspolitische Kommission des Nationalrates tagte am 3./4. Juli 
2003 in Bern unter dem Vorsitz von Herrn Nationalrat Charles- Albert 
Antille (FDP/VS). Über weitere an dieser Sitzung gefällte Beschlüsse 
wird die Kommission Anfang nächster Woche informieren.
Bern, 4. Juli 2003  Parlamentsdienste
Auskünfte:
Andreas Gross (zu Medien und Demokratie), Präsident der 
Subkommission Medien und Demokratie der SPK (im Sitzungszimmer 87 
Tel. 031 322 99 87)
Ruth Lüthi (zu Medien und Demokratie), stv. Kommissionssekretärin, 
Tel. 031 322 98 04
Stefan Wiedmer (zu den Standesinitiativen der Kantone St. Gallen und 
Aargau), wiss. Mitarbeiter, Tel. 031 322 88 74