Parlamentsdienste
PD: Friedenspolitik im Zeichen der kritischen Lage der Bundesfinanzen
Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates (APK-S) hat die Beratung eines Gesetzes sowie zweier Rahmenkredite betreffend die zivile Friedensförderung abgeschlossen. Beim Rahmenkredit für die Massnahmen des EDA in diesem Bereich beantragt sie ihrem Rat, das Kreditvolumen von 240 auf 175 Millionen Franken zu kürzen. Ferner hat die APK-S im Rahmen des parlamentarischen Mitberichtsverfahrens die Botschaft über die Finanzierung der Exportförderung für die Jahre 2004-2007 beraten. Zudem hat sich die Kommission aus aktuellem Anlass durch Bundesrätin Micheline Calmy-Rey über die Geiselbefreiung in Mali orientieren lassen.
Die Kommission hatte sich bereits an ihrer Sitzung vom 3./4. April 2003 mit dem Bundesgesetz über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte (02.077n), dem Rahmenkredit über Massnahmen zur zivilen Konfliktbearbeitung und Menschenrechtsförderung (02.076n) und dem Rahmenkredit für zivile friedensfördernde Massnahmen im Rahmen des VBS (02.091n) befasst. Dabei hatte sie das EDA aufgefordert, verschiedene Varianten über die Höhe des Rahmenkredits betreffend seine friedenspolitischen Tätigkeiten aufzustellen.
Gestützt auf den erhaltenen Informationen hat die Kommission vier Optionen eingehend diskutiert: 144 175 200 240 Millionen Franken. Einige Mitglieder plädierten für ein verstärktes friedenspolitisches Engagement als eine neue Form der Guten Dienste. Dies ermöglicht eine profilierte Positionierung der Schweiz im internationalen Umfeld vor dem Hintergrund steigender Bedürfnisse nach Konfliktprävention und bearbeitung. Die Mehrheit der Kommission befand jedoch, dass angesichts der prekären Finanzlage des Bundes und im Hinblick auf das Entlastungsprogramm, auch in diesem Gebiet sich Sparmassnahmen aufdrängen und das politisch Wünschbare dem finanziell Machbaren zu unterordnen ist. Ein Antrag auf 175 Millionen Franken obsiegte sodann mit 6 zu 6 Stimmen und Stichentscheid des Kommissionspräsidenten gegen einen Antrag auf 200 Millionen Franken und mit 7 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung gegen den Antrag von Bundesrat und Nationalrat auf 240 Millionen Franken. Diese Lösung bedeutet konkret eine Plafonierung der jährlichen Verpflichtungskredite auf das im Jahr 2002 erreichte Volumen von 44 Millionen Franken.
Dem Bundesgesetz sowie dem Rahmenkredit des VBS hat die Kommission einhellig zugestimmt, wobei sie Ihrem Rat einige Änderungen im Vergleich zur Fassung des Nationalrates beantragt.
Mit der Botschaft über die Finanzierung der Exportförderung für die Jahre 2004-2007 (03.021n) hat sich die APK-S im Rahmen des parlamentarischen Mitberichtsverfahrens auseinandergesetzt. Die Kommission geht mit dem Nationalrat einig, dass eine Evaluation der Exportförderung angebracht ist, um die notwendigen Bereinigungen und Verbesserungen der Strukturen vornehmen zu können. Mit 5 zu 4 Stimmen schlägt sie aber der mit der Vorberatung dieses Geschäftes beauftragten Kommission für Wirtschaft und Abgaben vor, im Gegensatz zum Nationalrat einen Rahmenkredit von 34 Millionen Franken für eine Dauer von zwei Jahren (2004-2005) zu genehmigen. Der vom Nationalrat gewährte einjährige Rahmenkredit von 17 Millionen für 2004 ist aus ihrer Sicht zu kurz, um eine fundierte Evaluation zu ermöglichen.
Ferner hat sich die Kommission durch Bundesrätin Micheline Calmy-Rey über die Umstände der Geiselbefreiung in Mali orientieren lassen. Dabei hat sie der Vorsteherin des EDA und den involvierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ihre Höhe Anerkennung für die erfolgreiche Bewältigung der schwierigen Angelegenheit ausgesprochen. Zur Frage eines allfälligen Lösegeld schloss sich die Kommission der Vorsteherin des EDA an, das Thema nicht weiter zu erörtern, insbesondere um keine Nachahmungstäter auf den Plan zu rufen. Hingegen insistierte sie darauf, dass die Schweiz von den involvierten Ländern alles abverlange, um die Entführer zur Rechenschaft zu ziehen. Ebenso hielt sie eine Diskussion über die Kostenbeteiligung der Entführten im vorliegenden Einzelfall nicht für opportun, liess sich aber über die Rechtslage und den Ermessensspielraum der zuständigen Behörden in der Praxis orientieren. An einer späteren Sitzung will die Kommission auf die Angelegenheit zurückkommen und Massnahmen prüfen, sofern sie Handlungsbedarf dafür erkennen sollte.
Schliesslich hat die APK-S das Verhandlungsmandat für die WTO- Ministerkonferenz in Cancun in September 2003 und das Bundesgesetz über die internationale Währungskooperation (03.036s) beraten.
Die Kommission hat am 21./22. August 2003 unter dem Vorsitz von Ständerat Maximilian Reimann (SVP/AG) und im Beisein von Bundesrätin Micheline Calmy-Rey und Bundesrat Joseph Deiss in Lenzburg getagt.
Bern, 22. August 2003 Parlamentsdienste Auskünfte: Ständerat Maximilian Reimann, Kommissionspräsident, Tel. 062 871 26 77 Paolo Janke, Kommissionssekretär, Tel. 031 322 97 15