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PD: Friedenspolitik im Zeichen der kritischen Lage der Bundesfinanzen

25.08.2003 – 13:43 
Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates (APK-S) hat 
die Beratung eines Gesetzes sowie zweier Rahmenkredite betreffend 
die zivile Friedensförderung abgeschlossen. Beim Rahmenkredit für 
die Massnahmen des EDA in diesem Bereich beantragt sie ihrem Rat, 
das Kreditvolumen von 240 auf 175 Millionen Franken zu kürzen. 
Ferner hat die APK-S im Rahmen des parlamentarischen 
Mitberichtsverfahrens die Botschaft über die Finanzierung der 
Exportförderung für die Jahre 2004-2007 beraten. Zudem hat sich die 
Kommission aus aktuellem Anlass durch Bundesrätin Micheline 
Calmy-Rey über die Geiselbefreiung in Mali orientieren lassen.
Die Kommission hatte sich bereits an ihrer Sitzung vom 3./4. April 
2003 mit dem Bundesgesetz über Massnahmen zur zivilen 
Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte (02.077n), dem 
Rahmenkredit über Massnahmen zur zivilen Konfliktbearbeitung und 
Menschenrechtsförderung (02.076n) und dem Rahmenkredit für zivile 
friedensfördernde Massnahmen im Rahmen des VBS (02.091n) befasst. 
Dabei hatte sie das EDA aufgefordert, verschiedene Varianten über 
die Höhe des Rahmenkredits betreffend seine friedenspolitischen 
Tätigkeiten aufzustellen.
Gestützt auf den erhaltenen Informationen hat die Kommission vier 
Optionen eingehend diskutiert: 144 – 175 – 200 – 240 Millionen 
Franken. Einige Mitglieder plädierten für ein verstärktes 
friedenspolitisches Engagement als eine neue Form der Guten Dienste. 
Dies ermöglicht eine profilierte Positionierung der Schweiz im 
internationalen Umfeld vor dem Hintergrund steigender Bedürfnisse 
nach Konfliktprävention und –bearbeitung. Die Mehrheit der 
Kommission befand jedoch, dass angesichts der prekären Finanzlage 
des Bundes und im Hinblick auf das Entlastungsprogramm, auch in 
diesem Gebiet sich Sparmassnahmen aufdrängen und das politisch 
Wünschbare dem finanziell Machbaren zu unterordnen ist. Ein Antrag 
auf 175 Millionen Franken obsiegte sodann mit 6 zu 6 Stimmen und 
Stichentscheid des Kommissionspräsidenten gegen einen Antrag auf 200 
Millionen Franken und mit 7 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung gegen 
den Antrag von Bundesrat und Nationalrat auf 240 Millionen Franken. 
Diese Lösung bedeutet konkret eine Plafonierung der jährlichen 
Verpflichtungskredite auf das im Jahr 2002 erreichte Volumen von 44 
Millionen Franken.
Dem Bundesgesetz sowie dem Rahmenkredit des VBS hat die Kommission 
einhellig zugestimmt, wobei sie Ihrem Rat einige Änderungen im 
Vergleich zur Fassung des Nationalrates beantragt.
Mit der Botschaft über die Finanzierung der Exportförderung für die 
Jahre 2004-2007 (03.021n) hat sich die APK-S im Rahmen des 
parlamentarischen Mitberichtsverfahrens auseinandergesetzt. Die 
Kommission geht mit dem Nationalrat einig, dass eine Evaluation der 
Exportförderung angebracht ist, um die notwendigen Bereinigungen und 
Verbesserungen der Strukturen vornehmen zu können. Mit 5 zu 4 
Stimmen schlägt sie aber der mit der Vorberatung dieses Geschäftes 
beauftragten Kommission für Wirtschaft und Abgaben vor, im Gegensatz 
zum Nationalrat einen Rahmenkredit von 34 Millionen Franken für eine 
Dauer von zwei Jahren (2004-2005) zu genehmigen. Der vom Nationalrat 
gewährte einjährige Rahmenkredit von 17 Millionen für 2004 ist aus 
ihrer Sicht zu kurz, um eine fundierte Evaluation zu ermöglichen.
Ferner hat sich die Kommission durch Bundesrätin Micheline Calmy-Rey 
über die Umstände der Geiselbefreiung in Mali orientieren lassen. 
Dabei hat sie der Vorsteherin des EDA und den involvierten 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ihre Höhe Anerkennung für die 
erfolgreiche Bewältigung der schwierigen Angelegenheit 
ausgesprochen. Zur Frage eines allfälligen Lösegeld schloss sich die 
Kommission der Vorsteherin des EDA an, das Thema nicht weiter zu 
erörtern, insbesondere um keine Nachahmungstäter auf den Plan zu 
rufen. Hingegen insistierte sie darauf, dass die Schweiz von den 
involvierten Ländern alles abverlange, um die Entführer zur 
Rechenschaft zu ziehen. Ebenso hielt sie eine Diskussion über die 
Kostenbeteiligung der Entführten im vorliegenden Einzelfall nicht 
für opportun, liess sich aber über die Rechtslage und den 
Ermessensspielraum der zuständigen Behörden in der Praxis 
orientieren. An einer späteren Sitzung will die Kommission auf die 
Angelegenheit zurückkommen und Massnahmen prüfen, sofern sie 
Handlungsbedarf dafür erkennen sollte.
Schliesslich hat die APK-S das Verhandlungsmandat für die WTO- 
Ministerkonferenz in Cancun in September 2003 und das Bundesgesetz 
über die internationale Währungskooperation (03.036s) beraten.
Die Kommission hat am 21./22. August 2003 unter dem Vorsitz von 
Ständerat Maximilian Reimann (SVP/AG) und im Beisein von Bundesrätin 
Micheline Calmy-Rey und Bundesrat Joseph Deiss in Lenzburg getagt.
Bern, 22. August 2003
Parlamentsdienste
Auskünfte:
Ständerat Maximilian Reimann, Kommissionspräsident,
Tel. 062 871 26 77
Paolo Janke, Kommissionssekretär, Tel. 031 322 97 15