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PD: Die APK-S beantragt eine Kürzung des Rahmenkredits für die technische Zusammenarbeit und die Finanzhilfe zu Gunsten von Entwicklungsländern

31.10.2003 – 16:00 
(ots) - Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates hat 
beschlossen, den vom Bundesrat beantragten und vom Nationalrat 
bereits gutgeheissenen Rahmenkredit um 200 Millionen Franken auf 4,2 
Milliarden Franken zu kürzen. Sie will damit konsequent der 
besorgniserregenden Lage der Bundesfinanzen Rechnung tragen. Ferner 
hat sich die Kommission durch Bundesrätin Micheline Calmy-Rey über 
die jüngsten Entwicklungen der Beziehungen zwischen der Schweiz und 
der Türkei orientieren lassen. Dabei hat sie insbesondere die 
möglichen aussenpolitischen Auswirkungen der Informationspannen 
innerhalb des Bundesrates erörtert. Weitere aktuelle Themen standen 
zur Diskussion, wie das Israelisch-palästinensische "Genfer 
Abkommen", die Jahresversammlung der Bretton Woods Institutionen und 
die Ergebnisse der WTO-Konferenz in Cancun. Schliesslich hat die 
Kommission verschiedene bundesrätliche Vorlagen behandelt.
Die Kürzung des Rahmenkredits für die Weiterführung der technischen 
Zusammenarbeit und der Finanzhilfe zu Gunsten von 
Entwicklungsländern (03.040) wurde mit 4 zu einer Stimme bei einer 
Enthaltung angenommen. Mit ihrem Antrag möchte die 
Kommissionsmehrheit ein Signal aussenden, dass das Parlament seine 
Sparanstrengungen konsequent fortsetzt. Dabei wird die Substanz der 
Programme der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA), 
die mit diesem Rahmenkredit finanziert werden, nicht tangiert. 
Verglichen mit dem vorgängigen Rahmenkredit von 4 Milliarden Franken 
stellt das beantragte Finanzvolumen nämlich eine 
inflationsbereinigte Beibehaltung des Status Quo dar, was die 
Kommissionsmehrheit angesichts der prekären Lage der Bundesfinanzen 
als vertretbar erachtet. Überdies anerkennt die Kommission die 
Qualität der von der DEZA geleistete Arbeit. Dennoch weist sie auf 
verschiedene problematische Aspekte hin, die bei der Umsetzung von 
Entwicklungsprogrammen ständig im Auge zu behalten sind. So soll 
Entwicklungshilfe nur den Ländern gewährt werden, die minimale 
Standards in Bezug auf gute Regierungsführung aufweisen und sich im 
Rahmen einer echten Partnerschaft mit der Schweiz für ihre eigene 
Entwicklung engagieren. Zudem soll immer sichergestellt werden, dass 
Entwicklungsgelder tatsächlich zugunsten der ärmsten 
Bevölkerungsschichten eingesetzt werden. Was die jüngsten Ereignisse 
in Bezug auf das Verhältnis zwischen der Schweiz und der Türkei 
angeht, hat sich die Kommission darauf beschränkt, sich durch die 
Vorsteherin des EDA orientieren zu lassen. Die Abklärung von 
internen Abläufen im Bundesrat beziehungsweise von Fragen im 
Zusammenhang mit nachrichtendienstlichen Aktivitäten liegt nämlich 
nicht im Zuständigkeitsbereich der Aussenpolitischen Kommissionen. 
Aus aussenpolitischer Sicht hat die Kommission jedoch einen 
erheblichen Klärungsbedarf betreffend den Umgang mit ausländischen 
Geheimdiensten erkannt. Sie wird die zuständige 
Geschäftsprüfungsdelegation ersuchen, sich der Sache anzunehmen und 
die APK wieder zu informieren. Die Kommission hat sich auch mit dem 
so genannten "Genfer Abkommen" befasst. Sie unterstützt 
grundsätzlich die Initiative der Schweiz, im Rahmen der zivilen 
Friedensförderung den Dialog unter Vertretern der israelischen und 
palästinensischen Zivilgesellschaft zu erleichtern. Dabei bittet die 
Kommission das Departement für Auswärtige Angelegenheiten alle 
Anstregungen auf diplomatischer Ebene zu unternehmen, damit die 
Schweizer Initiative bei den offiziellen Stellen in Israel und in 
den USA richtig wahrgenommen wird. Es muss klar kommuniziert werden, 
dass die Schweiz keine Vermittlungsfunktion übernimmt und zum Inhalt 
des Abkommens selbst keine Stellung nimmt. Mit 3 zu 2 Stimmen bei 2 
Enthaltungen beantragt die Kommission ihrem Rat, die Motion des 
Nationalrats Mitgliedschaft in der UNO- Menschenrechtskommission 
(02.3093) in ein Postulat umzuwandeln. Die Kommissionsmehrheit ist 
der Auffassung, dass der Bundesrat im Rahmen seiner UNO-Politik 
selbstständig über die Mitgliedschaft der Schweiz in UNO-Organen 
entscheiden soll. Weiter hat die Kommission das Freihandelsabkommen 
zwischen den EFTA- Staaten und Chile (03.061) sowie ein 
Doppelbesteuerungsabkommen mit Israel (03.059) genehmigt. Dabei hat 
sie sich mit der Frage eingehend auseinandergesetzt, ob diese 
Abkommen gemäss dem revidierten Artikel 141 der Bundesverfassung dem 
fakultativen Referendum zu unterstellen sind. Mit 3 zu 2 Stimmen bei 
einer Enthaltung, beziehungsweise mit 5 zu 3 Stimmen hat sie zwei 
entsprechende Anträge abgelehnt. Zudem hat die Kommission der 
Gewährung eines Darlehens an die Immobilienstiftung für die 
internationalen Organisationen (FIPOI) (03.031) zugestimmt und den 
Bericht über die zolltarifarischen Massnahmen 2003/I (03.053) zur 
Kenntnis genommen. Die Kommissionssitzung war auch der Information 
über weitere aktuelle aussenpolitische und 
aussenwirtschaftspolitische Ereignisse gewidmet. So orientierte 
Bundesrätin Micheline Calmy-Rey die Kommission über die Arbeiten der 
UNO-Generalversammlung. Ferner liess sich die Kommission durch 
Bundesrat Joseph Deiss über die WTO- Ministerkonferenz in Cancun und 
die Ursachen deren ergebnislosen Abschlusses informieren. Bundesrat 
Kaspar Villiger berichtete über die Jahresversammlung der Bretton 
Woods Institutionen, die das erste Mal unter Schweizer Vorsitz 
stattgefunden hat. Die Kommission hat am 30./31. Oktober 2003 unter 
dem Vorsitz von Ständerat Maximilian Reimann (SVP/AG) getagt. An 
dieser Sitzung hat sie von Bundesrat Villiger offiziell Abschied 
genommen und ihm für die stets angenehme und fruchtbare 
Zusammenarbeit gedankt.
Bern, 31. Oktober 2003  Parlamentsdienste
Auskünfte:
Ständerat Maximilian Reimann, Kommissionspräsident, 
Tel. 062 871 26 77
Paolo Janke, Kommissionssekretär, Tel. 031 322 97 15