PD: Die APK-S beantragt eine Kürzung des Rahmenkredits für die technische Zusammenarbeit und die Finanzhilfe zu Gunsten von Entwicklungsländern
(ots)Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates hat beschlossen, den vom Bundesrat beantragten und vom Nationalrat bereits gutgeheissenen Rahmenkredit um 200 Millionen Franken auf 4,2 Milliarden Franken zu kürzen. Sie will damit konsequent der besorgniserregenden Lage der Bundesfinanzen Rechnung tragen. Ferner hat sich die Kommission durch Bundesrätin Micheline Calmy-Rey über die jüngsten Entwicklungen der Beziehungen zwischen der Schweiz und der Türkei orientieren lassen. Dabei hat sie insbesondere die möglichen aussenpolitischen Auswirkungen der Informationspannen innerhalb des Bundesrates erörtert. Weitere aktuelle Themen standen zur Diskussion, wie das Israelisch-palästinensische "Genfer Abkommen", die Jahresversammlung der Bretton Woods Institutionen und die Ergebnisse der WTO-Konferenz in Cancun. Schliesslich hat die Kommission verschiedene bundesrätliche Vorlagen behandelt.
Die Kürzung des Rahmenkredits für die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe zu Gunsten von Entwicklungsländern (03.040) wurde mit 4 zu einer Stimme bei einer Enthaltung angenommen. Mit ihrem Antrag möchte die Kommissionsmehrheit ein Signal aussenden, dass das Parlament seine Sparanstrengungen konsequent fortsetzt. Dabei wird die Substanz der Programme der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA), die mit diesem Rahmenkredit finanziert werden, nicht tangiert. Verglichen mit dem vorgängigen Rahmenkredit von 4 Milliarden Franken stellt das beantragte Finanzvolumen nämlich eine inflationsbereinigte Beibehaltung des Status Quo dar, was die Kommissionsmehrheit angesichts der prekären Lage der Bundesfinanzen als vertretbar erachtet. Überdies anerkennt die Kommission die Qualität der von der DEZA geleistete Arbeit. Dennoch weist sie auf verschiedene problematische Aspekte hin, die bei der Umsetzung von Entwicklungsprogrammen ständig im Auge zu behalten sind. So soll Entwicklungshilfe nur den Ländern gewährt werden, die minimale Standards in Bezug auf gute Regierungsführung aufweisen und sich im Rahmen einer echten Partnerschaft mit der Schweiz für ihre eigene Entwicklung engagieren. Zudem soll immer sichergestellt werden, dass Entwicklungsgelder tatsächlich zugunsten der ärmsten Bevölkerungsschichten eingesetzt werden. Was die jüngsten Ereignisse in Bezug auf das Verhältnis zwischen der Schweiz und der Türkei angeht, hat sich die Kommission darauf beschränkt, sich durch die Vorsteherin des EDA orientieren zu lassen. Die Abklärung von internen Abläufen im Bundesrat beziehungsweise von Fragen im Zusammenhang mit nachrichtendienstlichen Aktivitäten liegt nämlich nicht im Zuständigkeitsbereich der Aussenpolitischen Kommissionen. Aus aussenpolitischer Sicht hat die Kommission jedoch einen erheblichen Klärungsbedarf betreffend den Umgang mit ausländischen Geheimdiensten erkannt. Sie wird die zuständige Geschäftsprüfungsdelegation ersuchen, sich der Sache anzunehmen und die APK wieder zu informieren. Die Kommission hat sich auch mit dem so genannten "Genfer Abkommen" befasst. Sie unterstützt grundsätzlich die Initiative der Schweiz, im Rahmen der zivilen Friedensförderung den Dialog unter Vertretern der israelischen und palästinensischen Zivilgesellschaft zu erleichtern. Dabei bittet die Kommission das Departement für Auswärtige Angelegenheiten alle Anstregungen auf diplomatischer Ebene zu unternehmen, damit die Schweizer Initiative bei den offiziellen Stellen in Israel und in den USA richtig wahrgenommen wird. Es muss klar kommuniziert werden, dass die Schweiz keine Vermittlungsfunktion übernimmt und zum Inhalt des Abkommens selbst keine Stellung nimmt. Mit 3 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt die Kommission ihrem Rat, die Motion des Nationalrats Mitgliedschaft in der UNO- Menschenrechtskommission (02.3093) in ein Postulat umzuwandeln. Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass der Bundesrat im Rahmen seiner UNO-Politik selbstständig über die Mitgliedschaft der Schweiz in UNO-Organen entscheiden soll. Weiter hat die Kommission das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA- Staaten und Chile (03.061) sowie ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Israel (03.059) genehmigt. Dabei hat sie sich mit der Frage eingehend auseinandergesetzt, ob diese Abkommen gemäss dem revidierten Artikel 141 der Bundesverfassung dem fakultativen Referendum zu unterstellen sind. Mit 3 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung, beziehungsweise mit 5 zu 3 Stimmen hat sie zwei entsprechende Anträge abgelehnt. Zudem hat die Kommission der Gewährung eines Darlehens an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) (03.031) zugestimmt und den Bericht über die zolltarifarischen Massnahmen 2003/I (03.053) zur Kenntnis genommen. Die Kommissionssitzung war auch der Information über weitere aktuelle aussenpolitische und aussenwirtschaftspolitische Ereignisse gewidmet. So orientierte Bundesrätin Micheline Calmy-Rey die Kommission über die Arbeiten der UNO-Generalversammlung. Ferner liess sich die Kommission durch Bundesrat Joseph Deiss über die WTO- Ministerkonferenz in Cancun und die Ursachen deren ergebnislosen Abschlusses informieren. Bundesrat Kaspar Villiger berichtete über die Jahresversammlung der Bretton Woods Institutionen, die das erste Mal unter Schweizer Vorsitz stattgefunden hat. Die Kommission hat am 30./31. Oktober 2003 unter dem Vorsitz von Ständerat Maximilian Reimann (SVP/AG) getagt. An dieser Sitzung hat sie von Bundesrat Villiger offiziell Abschied genommen und ihm für die stets angenehme und fruchtbare Zusammenarbeit gedankt.
Bern, 31. Oktober 2003 Parlamentsdienste
Auskünfte: Ständerat Maximilian Reimann, Kommissionspräsident, Tel. 062 871 26 77 Paolo Janke, Kommissionssekretär, Tel. 031 322 97 15