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PD: Parlamentarische Mitwirkung bei der vorläufigen Anwendung von Staatsverträgen

20.11.2003 – 15:05 
(ots) - Die Diskussionen über das Luftverkehrsabkommen mit 
Deutschland führen zu einer Verbesserung der parlamentarischen 
Mitwirkung in der Aussenpolitik. Die Staatspolitische Kommission 
(SPK) des Ständerates schlägt vor, dass der Bundesrat in Zukunft 
genehmigungspflichtige Staatsverträge nur noch nach vorheriger 
Konsultation der zuständigen parlamentarischen Kommissionen 
vorläufig anwenden darf.
Für die Genehmigung von Staatsverträgen ist das Parlament zuständig, 
sofern der Bundesrat nicht durch ein Gesetz oder einen anderen 
Vertrag zum selbstständigen Vertragsabschluss ermächtigt ist. Wenn 
eine besondere Dringlichkeit es gebietet, hat der Bundesrat aber 
bisher ohne explizite rechtliche Grundlage die Kompetenz 
beansprucht, einen genehmigungspflichtigen Vertrag vorläufig 
anzuwenden. Der konkrete Fall der vorläufigen Anwendung des 
umstrittenen, später vom Parlament nicht genehmigten 
Luftverkehrsabkommens mit Deutschland hat Ständerätin Spoerry 
veranlasst, eine gesetzliche Regelung der vorläufigen Anwendung von 
Staatsverträgen zu verlangen. Nachdem der Ständerat im März 2003 der 
parlamentarischen Initiative von Ständerätin Spoerry (02.456) Folge 
geben hatte, hat die Staatspolitische Kommission (SPK) des 
Ständerates nun mit 7:0 Stimmen bei 3 Enthaltungen den Entwurf einer 
Gesetzesrevision verabschiedet – in der Form einer eigenen 
parlamentarischen Initiative (03.459), da sich der Entwurf vom 
ursprünglichen Vorschlag von Ständerätin Spoerry erheblich 
unterscheidet. Die vorläufige Anwendung eines Staatsvertrages durch 
den Bundesrat ist zwar unter Umständen zweckmässig und notwendig. 
Dieses Verfahren stellt aber das Parlament bei der späteren 
Genehmigung des Vertrages vor die wenig befriedigende Alternative, 
entweder die bereits geschaffenen vollendeten Tatsachen zu 
akzeptieren oder aber das bereits angewendete Recht nach kurzer Zeit 
wieder aufzuheben, was der Rechtssicherheit und insbesondere auch 
der aussenpolitischen Glaubwürdigkeit der Schweiz nicht förderlich 
ist. Der Bundesrat soll daher gesetzlich verpflichtet werden, vor 
einer vorläufigen Anwendung die zuständigen Kommissionen zu 
konsultieren. Er wird zwar durch die Stellungnahmen der Kommissionen 
nicht gebunden, bleibt also zuständig für die vorläufige Anwendung - 
ein notwendiges Instrument zur Wahrung der aussenpolitischen 
Führungsverantwortung des Bundesrates. Im Falle einer eindeutig 
negativen Stellungnahme muss er bei einer vorläufigen Anwendung aber 
mit einer nachträglichen Ablehnung des Vertrages durch die 
Bundesversammlung rechnen. Er wird diesfalls in der Regel im 
Interesse der Rechtssicherheit und der aussenpolitischen 
Glaubwürdigkeit der Schweiz auf die vorläufige Anwendung verzichten. 
Die in der Abstimmung mit 5:5 Stimmen und Stichentscheid des 
Kommissionspräsidenten unterlegene Kommissionsminderheit möchte 
einen Schritt weitergehen. Wenn das Parlament für die Genehmigung 
eines Staatsvertrages zuständig sei, so müsse es auch in letzter 
Instanz über dessen vorläufige Anwendung befinden können. Diese 
Anwendung eines Vertrages habe für die Bürgerinnen und Bürger 
nämlich dieselben Auswirkungen wie die Anwendung eines genehmigten 
Vertrages. Da der Entscheid über die vorläufige Anwendung rasch 
getroffen werden muss, sollen die Aussenpolitischen Kommissionen 
stellvertretend für die Räte innert einer kurzen Frist Einspruch 
gegen die vorläufige Anwendung erheben können.
Bern, 20.11. 2003  Parlamentsdienste
Auskünfte:
Martin Graf, Kommissionssekretär, Tel. 031 322 97 36