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PD: Neue familienpolitische Entscheide der SGK-N

26.11.2003 – 15:21 
(ots) - Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des 
Nationalrates setzte an ihrer letzten Sitzung in der laufenden 
Legislatur einige familienpolitische Schwerpunkte. Zur gezielten 
Bekämpfung von Kindern in Armut sollen drei Varianten spezieller 
Ergänzungsleistungen in die Vernehmlassung geschickt werden. Mit 
einer Motion strebt die Kommission eine Vereinheitlichung der 
Alimentenbevorschussung und des Alimenteninkassos auf Bundesebene 
an. Weiter soll die Säule 3a auf nichterwerbstätige Personen 
ausgedehnt werden.
Den Schwerpunkt der letzten Sitzung der Kommission für soziale 
Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates bildete ein Bericht der 
Subkommission "Familienpolitik". Ausgangspunkt des Berichts sind die 
zwei Parlamentarischen Initiativen „Ergänzungsleistungen für 
Familien Tessiner Modell (00.436 n Fehr Jacqueline und 00.437 n 
Meier-Schatz), die die Einführung eines Modells der 
Ergänzungsleistungen für Familien nach dem Tessiner Modell 
verlangten und welchen der Nationalrat in seiner Session in Lugano 
am 21. März 2001 Folge gab. Im Kern schlägt der Bericht zur 
Bekämpfung der Armut von Kindern und Familien drei Modelle vor: 
Modell A zielt darauf ab, den Mangel an finanziellen Mitteln der 
ganzen Familie zu decken, dies namentlich durch einen Mietzinsabzug. 
Modell B orientiert sich strikter am Tessiner Modell. Dieses geht 
von der Annahme aus, dass die Eltern grundsätzlich selber für ihre 
Bedürfnisse aufzukommen haben und die zusätzlichen 
Ergänzungsleistungen deshalb ausschliesslich den Mangel beim 
Unterhalt der Kinder beheben sollen. Modell C schliesslich ist eine 
Mischform von A und B. Von den Wirkungen her besitzt Modell A 
gewisse Vorteile für Einelternfamilien während die Modelle B und C 
eher Vorteile für kinderreiche Familien haben würden. Zentral ist 
bei allen Modellen, dass ein Anreiz für eine Erwerbsarbeit 
geschaffen wird, in dem unabhängig davon, ob jemand einer 
Erwerbstätigkeit nachgeht, ein hypothetisches Grundeinkommen 
angerechnet werden soll. Zusätzlich zu den eigentlichen 
Ergänzungsleistungen gehört dazu auch eine Vergütung der 
Betreuungskosten. Dieser Anreiz zur Erwerbsarbeit ist auch wichtig, 
weil die Berechtigung an solchen Ergänzungsleistungen 
vorübergehender Natur ist und mit dem Erwachsenwerden der Kinder weg 
fällt. Der Vorteil aller Modelle ist, dass sie sich in das bereits 
bestehende System der Ergänzungsleistungen einfügen würden. Die 
geschätzten Gesamtkosten jedes Modells würden sich jährlich auf rund 
880 Millionen Franken belaufen, davon rund 125 Millionen Franken für 
Vergütungen von Betreuungskosten. Gemäss dem im Neuen 
Finanzausgleich vorgesehenen Finanzierungsschlüssel müsste der Bund 
5/8 und die Kantone 3/8 der Kosten übernehmen. Die Kommission 
favorisiert klar die Modelle A und B, und hier im Verhältnis von 3:2 
das Modell A. Der an die Resultate der Kommissionsdiskussion 
angepasste Bericht soll in der nächsten Sitzung vom 15./16. Januar 
2004 definitiv verabschiedet und dann den interessierten Kantonen 
und Organisationen zur Vernehmlassung unterbreitet werden.
Thematisch zu diesem Bereich gehören auch die von Nationalrätin 
Franziska Teuscher am 28. November 2002 eingereichte 
Parlamentarische Initiative 02.465 n Gesicherter Lebensunterhalt für 
Kinder in Einelternfamilien sowie die vom Verband alleinerziehender 
Mütter am 14. November 2002 eingereichte Petition Existenzsicherndes 
Einkommen für jedes in Einelternfamilie lebende Kind (02.2028 n). 
Beide Vorlagen wollen einerseits, dass für jedes in einer 
Einelternfamilie lebende Kind, zu dessen Lebensunterhalt der andere 
Elternteil nicht oder ungenügend beiträgt, ein existenzsicherndes 
Grundeinkommen eingeführt werden muss und andererseits, dass die 
Alimentenbevorschussung und das -inkasso auf Bundesebene eingeführt 
und in das Sozialversicherungssystem eingegliedert werden. Da das 
erste Anliegen Teil des weiter gefassten Konzepts der SGK-N im 
Zusammenhang mit Ergänzungsleistungen für Familien ist, zog 
Nationalrätin Franziska Teuscher ihre Initiative nach ausgiebiger 
Diskussion zurück. Dies insbesondere auch deshalb, weil die SGK-N 
mit 13 zu 0 stimmen bei 6 Enthaltungen einer Kommissionsmotion zu 
Teil 2 der Initiative zustimmte. Die Motion verlangt vom Bundesrat, 
Vorschläge zur Harmonisierung der Rechtsgrundlagen betreffend 
Alimentenbevorschussung und Alimenteninkasso zu erarbeiten. Damit 
gab - auch im Zusammenhang mit den Ergänzungsleistungen für Familien 
– die SGK-N gleichzeitig der Petition Folge, womit der Antrag zur 
Abschreibung der Petition verbunden ist.
Bei der am 16. März 1998 von Nationalrätin Franziska Teuscher 
eingereichten Parlamentarischen Initiative 98.406 n 
Krankenversicherung. Verbot der Benachteiligung von Frauen, der der 
Nationalrat am 4. Oktober 1999 Folge gab, beantragt die Kommission 
mit 10 zu 9 Stimmen, diese abzuschreiben, nachdem sie die Beratungen 
bis zu den absehbaren Ergebnissen der KVG-Revision (00.079) 
hinausgeschoben hatte. Hauptargument für diesen Entscheid war, dass 
heute immerhin rund die Hälfte der angebotenen Zusatzversicherungen 
keine Prämienunterschiede zwischen Frauen und Männern mehr kennen, 
womit grundsätzlich eine Wahlfreiheit gegeben sei. Die Kommission 
will deshalb zu diesem Zeitpunkt keine eigene Vorlage erarbeiten. 
Angesichts verschiedener offener Fragen und eines allgemeinen 
Unbehagens in Bezug auf die Situation bei den Zusatzversicherungen 
beschloss die Kommission aber mit 19 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung 
ein Postulat, das den Bundesrat auffordert, in einem Bericht das 
Verhältnis von sozialer Grundversicherung und Zusatzversicherungen 
unter dem Aspekt des verfassungsmässigen Rechtsgleichheits- und 
Diskriminierungsverbots und in Bezug auf die gemachten 
Krankheitsvorbehalte zu analysieren und Gesetzgebungsvorschläge zu 
machen. Der Text wird noch bereinigt und von der Kommission an ihrer 
Sitzung vom 4. Dezember 2003 verabschieden werden.
Schliesslich beschloss die SGK-N betreffend der von Nationalrätin 
Lili Nabholz am 21. März 1996 eingereichten Parlamentarischen 
Initiative 96.412 n Öffnung der Säule 3a für nichterwerbstätige 
Personengruppen mit 12 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung, eine 
Subkommission zur Ausarbeitung einer Vorlage einzusetzen. Eine 
Minderheit wollte insbesondere mit Verweis auf die Situation der 
Bundesfinanzen die Abschreibung der Initiative beantragen. Die 
Parlamentarische Initiative "Nabholz", der der Nationalrat am 21. 
März 1997 Folge gab, wurde 1998 im Zusammenhang mit dem Runden Tisch 
von Bundesrat Villiger bis zum Sommer 2001 sistiert. Die SGK-N schob 
dann ihrerseits die Beratungen solange hinaus, bis die Beschlüsse 
zur 1. BVG-Revision bekannt waren.
Die Sitzung fand unter dem Vorsitz von Toni Bortoluzzi (SVP, ZH) am 
24./25. November 2003 in Kappel am Albis (ZH) statt. Zur 
Verabschiedung des Kommissionspräsidenten lud am 24. November 2003 
die Regierung des Kantons Zürich, vertreten durch Frau 
Regierungsrätin Dorothée Fierz, zum Nachtessen ein. Als Gast der 
Kommission nahm ebenfalls alt Bundsrätin Ruth Dreifuss teil.
Bern, 26. November 2003  Parlamentsdienste
Auskünfte:
Nationalrat Toni Bortoluzzi, Tel. 01 761 36 46, Natel 079 348 80 43
Urs Hänsenberger, Kommissionssekretär, Tel. 031 324 01 47