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Erhöhung der Freigrenze bei der Verrechnungssteuer

05.12.2018 – 10:00 

Basel (ots) -

Ab dem 1. Januar 2019 tritt das Bundesgesetz über Geldspiele in Kraft. Ab dann werden die Produkte von Swisslos noch einmal deutlich attraktiver: Alle Gewinne bis CHF 1'000'000.- sind ab diesem Zeitpunkt von der Verrechnungssteuer befreit.

Aber nicht nur das! Die glücklichen Gewinner sind künftig bis zu einem Gewinnbetrag von CHF 1'000'000.- nicht nur vom Bezahlen der Verrechnungssteuer befreit, Gewinne bis zu dieser Höhe sind neu auch komplett steuerbefreit.

Bei Gewinnen höher CHF 1'000'000.- ist künftig nur noch der die Million übersteigende Betrag verrechnungs- und einkommenssteuerpflichtig. Z.B. wird bei einem Gewinn über CHF 1'100'000.- die Verrechnungssteuer nur auf CHF 100'000.- erhoben und nur dieser Betrag ist auch einkommenssteuerpflichtig.

In der Praxis bedeutet das, dass für Gewinne mit Ziehungs- oder Kaufdatum im Jahr 2018 noch die alte Grenze von CHF 1'000.- gilt, auch wenn diese erst im Jahr 2019 geltend gemacht oder ausbezahlt werden. Unter die neue Regelung fallen alle Gewinne, mit einem Ziehungs- oder Kaufdatum ab dem 1. Januar 2019.

Die bestehenden Auszahlgrenzen an den Verkaufsstellen bleiben bestehen. Bei den Lottos- und Sportwetten-Produkten können Gewinne bis CHF 1'000.- ausbezahlt werden. Bei den Losen bleibt diese Grenze auf CHF 200.- beschränkt. Beide Grenzen gelten selbstverständlich immer unter der Voraussetzung, dass die Verkaufsstellen über die nötige Liquidität verfügen.

Kontakt:

Willy Mesmer, Mediensprecher Swisslos
T +41 61 284 11 11, media@swisslos.ch
ausserhalb der Bürozeiten: +41 79 453 38 03