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Media Service: "Schweizer Versicherung" Nr. 12/2009 vom 2. Dezember 2009

02.12.2009 – 08:00 

Zürich (ots) -

Gewalt: Wenn Grenzen in der Arzt-Patient-Beziehung
missachtet werden, so wird landläufig davon ausgegangen, dass es sich
um den Übergriff eines Arztes auf den Patienten oder die Patientin 
handeln muss. Attacken durch Patienten auf den behandelnden Arzt 
finden dagegen kaum Beachtung. Wie reagieren aber Schweizer 
Allgemeinpraktiker auf Übergriffe durch Patienten? Was berichten 
Ärztinnen und Ärzte mit versicherungsmedizinischer Beratungstätigkeit
über solche Vorfälle? Das Fachmagazin "Schweizer Versicherung" gibt 
in der jüngsten Ausgabe Einblick in zwei Studien, die interessante 
Vergleichsmöglichkeiten bieten. Die in der Schweiz erstmals erfasste 
Häufigkeit verbaler und tätlicher Übergriffe liegt im internationalen
Vergleich am unteren Ende der Skala, insbesondere die Häufigkeit von 
Tätlichkeiten. Statistisch betrachtet erleben Allgemeinpraktiker in 
der Praxis oder im Spital Übergriffe mit der gleichen Häufigkeit wie 
die versicherungsmedizinisch tätigen Ärzte. Es gibt jedoch 
Anhaltspunkte, dass die erste Gruppe der 
Allgemeinpraktiker/Internisten Übergriffe in höherem Ausmass erlebt.
Heilmittelgesetz-Revision: Wegen Interessenkonflikten will das 
Heilmittelgesetz den Ärzten die Selbstdispensation verbieten. Dafür 
erlaubt es ihnen und den übrigen Akteuren im Gesundheitswesen, andere
Vorteile entgegenzunehmen. Eine heikle Sache, wie das Fachmagazin 
"Schweizer Versicherung" in der jüngsten Ausgabe aufzeigt. Das Gesetz
gegen den unlauteren Wettbewerb bezeichnet die Gewährung oder 
Entgegennahme eines nicht gebührenden Vorteils nämlich klar als 
Bestechung. Die geplante Revision des Heilmittelgesetzes unterläuft 
diese Vorschrift, indem sie die zulässigen Vorteile umschreibt, 
welche die Hersteller und Vermarkter von Heilmitteln den Akteuren im 
Gesundheitswesen zukommen lassen dürfen. Es sieht für diese 
branchenübliche Korruption sogar eine spezielle Verordnung vor. Dabei
frönt das federführende EDI dem Irrglauben, die desaströsen Wirkungen
seien dadurch kurierbar, dass die Bestechung den Akteuren im 
Gesundheitswesen nur in homöopathischen Dosen verabreicht wird.

Kontakt:

Nähere Auskunft erteilt Ihnen gerne Werner Rüedi, Chefredaktor
"Schweizer Versicherung" Zürich
Tel: 043 444 59 02