Zuständigkeit für die Jugendförderung liegt neu ab 1. Januar 2005 im Bundesamt für Sozialversicherung
(ots) - Der Dienst für Jugendfragen und das Sekretariat der Eidgenössischen Kommission für Kinder- und Jugendfragen (EKKJ) werden auf den 1. Januar 2005 vom Bundesamt für Kultur (BAK) ins Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) transferiert. Damit soll aus der im BSV angesiedelten Zentralstelle für ...