"Uns muss niemand sein erstes Kind überlassen" / Der Konsument soll verstehen, was er unterschreibt
Etoy (ots) - Die Story war in den Medien: Ein Journalist liest die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) aller Gegenstände, die er benutzt. Am dritten Tag gibt er auf. Fazit? Lang und unverständlich, so lassen sich AVB auf den Punkt bringen. Stünde darin, der Konsument müsse dem Anbieter sein Erstgeborenes überlassen, die Wenigsten würden es merken. Auch ...