Kundengerechte Aufteilung auf beide Crossair-Hauptstandorte
Basel (ots)
Die Crossair wird ihre Organisation gemäss der Grundsatzvereinbarung und dem Beschluss des Verwaltungsrates vom 19. Dezember auf die beiden Hauptstandorte Basel und Zürich aufteilen. Die einzelnen Bereiche werden nach praktischen und wirtschaftlichen Faktoren zugeordnet. So sind die Flugoperation und der Verkauf in Zukunft teilweise in Zürich angesiedelt. Die Geschäftsleitung hat Massnahmen getroffen, um den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen möglichst reibungslosen Übergang zu ermöglichen. Fortschritte sind auch bei der Kaderstellenbesetzung zu melden: Von den total 45 Vizedirektoren sollen rund 25 von der Swissair kommen. 90 Prozent von diesen anvisierten Kaderleuten haben bereits zugesagt und stehen unter Vertrag.
Der Entscheid über die Standorte sind streng nach funktionellen und wirtschaftlichen Überlegungen im Interesse der Kunden getroffen worden. Neben den beiden Hauptsitzen im bestehenden Crossair-Gebäude am EuroAirport Basel-Mulhouse-Freiburg und im Operationszentrum am Flughafen Zürich bilden die Basen in Genf, Lugano und Bern ebenfalls wichtige Stützpunkte.
Der Hauptsitz der Crossair in Basel wird mit dieser Aufteilung voll ausgelastet sein. Wichtige Elemente sind hier die gesamte Technik und Teile von Strategie und Netzwerk, Finanzen und Corporate Services. Der Flugbetrieb wird sich teilweise in Zürich befinden. Über die Details wird die Crossair kommenden Freitag orientieren. Zürich wird auch der Standort für Teile von Verkauf und Marketing sein, dessen Leitung sich in beide Standorte teilt. Produkt und Services ist mit einigen Abteilungen wie zum Beispiel der Operationskontrolle in Zürich vertreten. Die Leitung von Human Resources wird sich in Basel befinden, verschiedene ihrer Organisationsstellen werden gemäss den Personalbedürfnissen dezentralisiert.
Möglichst reibungsloser Übergang für die Mitarbeitenden
Die Crossair hat Massnahmen getroffen, um die Änderungen des Arbeitsortes für das Personal so reibungslos als möglich zu gestalten. Sie zahlt den Betroffenen eine Pendel-Entschädigung und übernimmt auch die Umzugskosten. Die für den Vollzug der Ausländerregelungen zuständigen Behörden des Bundes und der betroffenen Kantone haben der Crossair ihre Unterstützung und wohlwollende Prüfung der Bewilligungspraxis zugesichert.
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E-Mail: wim@crossair.ch
Internet: www.crossair.com
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