Stellungnahme der Crossair/SWISS zum Staatsvertrag über Anflüge auf Zürich-Kloten
Basel (ots)
Gemeinsam mit der Swissair, den Flughäfen Zürich, Basel und Genf sowie der Aerosuisse hatte sich Crossair schon vor der Vertragsunterzeichnung gegen die ausgehandelten Eckwerte gewehrt und auf die weit reichenden Konsequenzen für den Flughafen Zürich und die schweizerischen Fluggesellschaften hingewiesen. Am stärksten getroffen würde die auf wettbewerbskonforme Bedingungen angewiesene SWISS, insbesondere von den an Wochenenden und an deutschen Feiertagen vorgesehenen Betriebseinschränkungen. Die Crossair bleibt bei ihrer Haltung, dass der Staatsvertrag in der vorliegenden Form nicht genehmigt und der Weg für Nachverhandlungen gewählt werden soll.
Crossair/SWISS wehrt sich nicht grundsätzlich gegen einen Staatsvertrag, welcher die Situation der Bevölkerung in den grenznahen süddeutschen Gebieten verbessert. Die getroffenen Massnahmen müssen aber verhältnismässig sein und dürfen weder Bevölkerungsteile auf Schweizer Gebiet noch die schweizerischen Fluggesellschaften und Flughäfen diskriminieren. Die Bedingungen für die Aufrechterhaltung eines wirtschaftlich tragbaren interkontinentalen Luftverkehrs von und nach der Schweiz haben sich in den letzten Monaten stark verändert und verschärft. Die Umsetzung des Staatsvertrags mit Massnahmen, welche keinem anderen Flughafen von der Bedeutung Zürichs und keinem andern Home Carrier auferlegt werden, würden die neue schweizerische Fluggesellschaft empfindlich treffen und im Wettbewerb massiv benachteiligen.
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