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Opfer häuslicher Gewalt besser schützen Bundesrat begrüsst die Vorschläge der Rechtskommission des Nationalrates

Bern (ots)

09.11.2005.
Der Bundesrat begrüsst das Bestreben, die Opfer von Gewalt, 
Drohungen und Nachstellungen besser zu schützen. Dies hält er in 
seiner Stellungnahme zu entsprechenden Vorschlägen der 
Rechtskommission des Nationalrates fest.
Gemäss dem Entwurf eines neuen Artikels im Zivilgesetzbuch (ZGB) 
sollen die Gerichte künftig zum Schutz der Opfer eine gewalttätige 
Person anweisen können, die gemeinsame Wohnung zu verlassen. Das 
Gericht soll ferner einer gewalttätigen Person verbieten können, 
die 
unmittelbare Umgebung der Wohnung zu betreten oder sich dem Opfer 
zu 
nähern und mit ihm Kontakt aufzunehmen. Die Vorlage der 
Rechtskommission des Nationalrates konkretisiert den 
Persönlichkeitsschutz in einem besonders wichtigen Gebiet, schreibt 
der Bundesrat in seiner am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme. 
Er begrüsst insbesondere, dass nicht mehr einseitig das Opfer 
ausserhalb seiner Wohnung Schutz suchen muss, sondern dass die 
gewaltausübende Person aus der Wohnung ausgewiesen werden kann.
Die Vorlage sieht ferner vor, dass die Kantone Informations- Und 
Beratungsstellen einrichten, um häusliche Gewalt zu vermeiden und 
Rückfälle gewalttätiger Personen zu verhindern. Es steht für den 
Bundesrat ausser Frage, dass Beratungsstellen notwendig sind. Er 
hat indessen Bedenken, ob der Bund im ZGB, das die Verhältnisse 
unter Privaten regelt, die Kantone zur Errichtung solcher Stellen 
verpflichten kann.
Weitere Auskünfte:
Judith Wyder, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 / 322 41 78

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