Bundesamt für Kommunikation (BAKOM)
BAKOM: Bundesrat gegen Vorschlag für neuen Medienartikel
Biel (ots)
(03.09.2003) - Der Bundesrat lehnt den von der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates (SPK-N) vorgeschlagenen Medienartikel in der Bundesverfassung (BV) ab. Er ist aber bereit, die heute über die Verbilligung der Posttaxen praktizierte Presseförderung zu überprüfen und zu verbessern.
In seiner Stellungnahme zum Entwurf und zum erläuternden Bericht für eine Verfassungsbestimmung zur Medienpolitik (Medienartikel; Art. 93a BV) vertritt der Bundesrat die Ansicht, dass das von der SPK-N vorgeschlagene Presseförderungskonzept zu stark auf strukturerhaltende Massnahmen ausgerichtet ist, die wenig Chancen auf Erfolg haben. Dazu wären Mittel erforderlich, welche durch die öffentliche Hand nicht bereitgestellt werden können. Eine derart ausgebaute Unterstützung könnte zudem zu einer Abhängigkeit des journalistischen Schaffens vom Staat führen, was aus demokratischer Sicht problematisch werden könnte.
Die anhaltende Tendenz zur Medienkonzentration birgt zwar die Gefahr der Akkumulation von Medienmacht in sich. Diese Entwicklung ist aber auch Ausdruck eines strukturellen Wandels, der letztlich das wirtschaftliche Überleben der Medien in einem stets härter werdenden Konkurrenzkampf ermöglicht und sicherstellt, dass die einzelnen Unternehmen über die nötige kritische Grösse und Wirtschaftskraft verfügen, welche für einen qualitativ hoch stehenden Journalismus notwendig sind.
Vertiefte Prüfung notwendig Der Bundesrat hat mehrmals die Bereitschaft signalisiert, das heutige auf der Verbilligung der Posttaxen basierende Förderungskonzept zu überprüfen und zu optimieren. Er denkt dabei aber nicht in erster Linie an Strukturerhaltung, sondern an Fördermassnahmen, welche den Kostendruck mildern und journalistische Leistungen ermöglichen, die bei einer reinen Marktfinanzierung nicht erbracht werden könnten. Inwiefern für eine solche moderate Presseförderung neue verfassungsrechtliche Grundlagen nötig sind, bedarf einer vertieften Prüfung; diese muss nach Ansicht des Bundesrates aus einer gesamtheitlichen medienpolitischen Optik erfolgen und darf sich nicht an einer strukturerhaltenden Presseförderung orientieren.
Sollte sich erweisen, dass wirksame Massnahmen nur mit einer verfassungsrechtlichen Bundeskompetenz realisiert werden können, ist auch für den Bundesrat die Aufnahme einer entsprechenden Bestimmung in die Verfassung denkbar.
Der Kommissionsvorschlag Die SPK-N hat am 3. Juli 2003 einen Entwurf und einen erläuternden Bericht für eine Verfassungsbestimmung zur Medienpolitik (Medienartikel; Art. 93a BV) vorgelegt; das Ziel ist die direkte Förderung der Vielfalt und der Unabhängigkeit jener Medien, die in den letzten Jahren namentlich auf kantonaler, regionaler und lokaler Ebene von Konzentrationsprozessen betroffen waren. Die Kommission will insbesondere eine Verfassungsgrundlage, welche eine zielgerichtetere und effizientere Presseförderung erlaubt als die heutige Verbilligung der Posttaxen für den Zeitungs- und Zeitschriftenversand.
Die SPK-N stellt in ihrem Bericht mögliche Grundzüge für ein zukünftiges Förderungskonzept zur Diskussion. Sie befürwortet einen Systemwechsel hin zu einer direkten Subventionierung von Presseerzeugnissen, welche bestimmte Kriterien erfüllen. Es handelt sich um unverbindliche Vorschläge der Kommission, welche in einem späteren Gesetzgebungsprozess (Medienvielfaltsgesetz) definitiv ausgehandelt werden müssten.
In der Vernehmlassung zum vorgeschlagenen Verfassungsartikel wurde die Stossrichtung von der Mehrheit der Kantone und der politischen Parteien eher positiv, von der Medienbranche tendenziell eher negativ aufgenommen.
Die Stellungnahme des Bundesrates vom 3. September 2003 und der Bericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates vom 3. Juli 2003: "Parlamentarische Initiative Medien und Demokratie" sind auf http://www.bakom.ch/de/medieninfo/medienmitteilungen/uvek/artikel/011 27/index.html verfügbar.
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