Eidg. Departement des Innern (EDI)
Totalrevision der Gebührenverordnung des Schweizerischen Landesmuseums
Bern (ots)
Der Bundesrat hat die bisherige Verordnung über die Gebühren des Schweizerischen Landesmuseums (SLM) einer Totalrevision unterzogen und die revidierte Verordnung auf den 1. April 2001 in Kraft gesetzt. Mit der revidierten Verordnung werden die Eintrittsgebühren sämtlicher Häuser, welche zum Landesmuseum gehören, nach einheitlichen Prinzipien geregelt. Ebenfalls wurden die übrigen Gebühren, wie jene für die Reproduktion von Museumsobjekten und die Kosten für Dienstleistungen neu geregelt. Insgesamt erfahren die Gebühren gegenüber 1986 nur eine minimale Erhöhung.
Das Schweizerische Landesmuseum (SLM) hat sich in den vergangenen Jahren stark entwickelt. Es hat einerseits seine Sammeltätigkeit den neuen Anforderungen angepasst und sie insbesondere auf Gegenstände des 20. Jahrhunderts ausgedehnt. Andererseits sind im Zeitalter der sich ausbreitenden Medien- und Kommunikationsgesellschaft seine Bilder und Objekte mehr denn je einer steigenden Nachfrage ausgesetzt. Die Zusammenarbeit mit Privaten nimmt über das Sponsoring hinaus zu und erfasst auch die Lizenzierung von Rechten an Museumsobjekten für ihre kommerzielle Nachbildung und Vervielfältigung zum Beispiel in einem Museumsshop. Insgesamt hat sich das Angebot des SLM gegenüber den Achtzigerjahren stark vergrössert, so wurden mit dem Forum der Schweizer Geschichte in Schwyz und mit der Zweigstelle Chteau de Prangins zwei für die Museumslandschaft Schweiz bedeutende neue Häuser eröffnet. Um diesen Entwicklungen gerecht zu werden, musste die bisherige aus dem Jahre 1986 stammende Gebührenverordnung den neuen Gegebenheiten angepasst werden.
Kontakt:
Andres Furger, Direktor des Schweizerischen Landesmuseums,
Tel. +41 1 218 65 02