Eidg. Departement des Innern (EDI)
Chat mit Bundesrätin Ruth Dreifuss über Schwangerschaftsabbruch
Bern (ots)
Das Schweizer Volk ist am 2. Juni 2002 aufgerufen, über zwei Vorlagen zum Schwangerschaftsabbruch abzustimmen: zum einen über die Fristenregelung, die einen Schwangerschaftsabbruch in den ersten 12 Wochen von Strafe befreit, sofern die Frau eine Notlage geltend macht, zum andern über die Volksinitiative für Mutter und Kind", die einen Schwangerschaftsabbruch nur dann zulassen will, wenn akute Lebensgefahr für die schwangere Frau besteht. Bundesrat und Parlament empfehlen, die Änderung des Strafgesetzbuches, die die Fristenregelung einführt, anzunehmen. Die Abstimmungskampagne zugunsten der Fristenregelung wurde am 12. April 2002 von Bundesrätin Ruth Metzler lanciert.
Bundesrätin Ruth Dreifuss lädt die Bevölkerung dazu ein, mit ihr über das Thema Schwangerschaftsabbruch zu diskutieren. Sie wird am Montag, 15. April 2002, von 13 bis 14 Uhr, auf der Website des Eidg. Departements des Innern - www.edi.admin.ch - auf Fragen der Öffentlichkeit antworten.
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