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EDI: Krankenversicherung: Bundesrat nimmt Stellung zu Bericht der GPK
(ots)In seiner Stellungnahme auf einen Bericht der Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Ständerates zur Einflussnahme des Bundes auf die Kostendämpfung im Bereich des Krankenversicherungsgesetzes weist der Bundesrat darauf hin, dass einem wesentlichen Teil der Empfehlungen der GPK, die vor allem die politische Steuerungsfunktion des Bundes in den Vordergrund stellen, Rechnung getragen wird. Diese Steuerungsfunktion hat der Bundesrat nicht zuletzt mit den Massnahmen ausgeübt, welche in der Folge der bundesrätlichen Klausursitzung vom Mai dieses Jahres eingeleitet worden sind.
Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates hatte vor dem Hintergrund der Kostenentwicklung im Gesundheitswesen anhand von zwei ausgewählten Beispielen - der Spitalplanung sowie des Einzelleistungstarifs TARMED - überprüft, ob und wie die Träger des Bundes ihre Handlungsmöglichkeiten wahrnehmen. Überdies wurde untersucht, welche Auswirkungen die Tätigkeit des Bundes im Hinblick auf das Kosteneindämmungsziel hat, welches im Krankenversicherungsgesetz (KVG) festgeschrieben ist. Spitalplanung Im Rahmen ihrer Untersuchung war die GPK zum Schluss gekommen, dass der Bundesrat bei den 140 Beschwerden zu Spitallisten den von den Kantonen geplanten Kapazitätsabbau eher gebremst hat und damit tendenziell kostentreibend gewirkt habe. In zwei Postulaten empfiehlt die GPK dem Bundesrat, zu prüfen, wie einerseits Anreize für eine stärkere interkantonale Spitalplanung geschaffen und andererseits die Einführung der Leistungsplanung veranlasst werden könnten. In seiner Stellungnahme macht der Bundesrat darauf aufmerksam, dass die eingeleitete zweite Teilrevision des KVG die Anreize neu setzen und die interkantonale Spitalplanung attraktiver machen soll. Der Bundesrat hat sich bereit erklärt, beide Fragen zu vertiefen sowie die Möglichkeiten des Bundes gemeinsam mit den anderen Akteuren zu klären. Diese Arbeiten sind mit den Arbeiten im Nachgang zur zweiten Teilrevision, d.h. dem Übergang zur leistungsbezogenen Spitalfinanzierung und der damit verbundenen Verstärkung des Planungsinstruments zu koordinieren. TARMED Bezüglich TARMED, dem gesamtschweizerischen Einzelleistungstarif für ärztliche Leistungen, hatte die GPK festgestellt, dass der Bundesrat seine Möglichkeiten zwar nicht voll ausgenutzt, mit dem Insistieren auf die Kostenneutralität aber eine massive Kostensteigerung verhindert habe. Überdies hatte die GPK empfohlen, dass der Bundesrat bei Verhandlungen nicht mehr als Moderator wirken, sondern lediglich politische Zielvorgaben setzen soll. Die Moderations- bzw. Mediationsfunktion soll in Konfliktsituationen vielmehr einer neutralen Stelle zukommen. Der Bundesrat anerkennt in seiner Stellungnahme das Vorhandensein von Rollenkonflikten. Er sieht jedoch aufgrund der möglichen Schwierigkeiten, die mit einem allfälligen Rückzug von seiner Einflussnahme auf die Tarifbildung zurückziehen von einer Anpassung seiner Rolle ab. Dies vor allem, weil er sich mangels valabler Alternativen als neutrale Stelle betrachtet.
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Beilagen: - "Stellungnahme des Bundesrates zum Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates vom 5. April 2002"
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