Eidg. Departement des Innern (EDI)
EDI: Obligatorische Unfallversicherung: Renten der Teuerung angepasst
(ots)Der Bundesrat hat beschlossen, per 1. Januar 2003 den BezügerInnen von Invaliden- und Hinterlassenenrenten der obligatorischen Unfallversicherung eine Teuerungszulage von 1,2 Prozent zu gewähren. Die Renten der obligatorischen Unfallversicherung werden gleichzeitig mit den Renten der AHV der Teuerung angepasst. Die Erhöhung wird aufgrund des Landesindexes der Konsumentenpreise festgesetzt.
Die Anpassung betrifft grundsätzlich alle bestehenden Renten. Für Renten allerdings, die erstmals nach dem 1. Januar 2001 - nach der letzten Teuerungsanpassung also - ausgerichtet wurden, gilt eine besondere Berechnungstabelle.
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Auskünfte: Tel. 031 322 90 77 Seraina Rohner Bereich Unfall Bundesamt für Sozialversicherung
Beilage: Verordnung über Teuerungszulagen an Rentner der obligatorischen Unfallversicherung
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