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EDI: Auflösung des Spezialfonds zugunsten bedürftiger Opfer von Holocaust/Shoa

(ots)

Der Bundesrat hat den Spezialfonds zugunsten bedürftiger Opfer von Holocaust/Shoa per 31. Dezember 2002 aufgelöst. Die verbleibenden Mittel des Fonds in Höhe von rund 12 Millionen CHF, namentlich aus Zinsen resultierend, werden zu einem Drittel in der Hilfe für Folter- und Kriegsopfer eingesetzt und zu zwei Dritteln der World Jewish Restitution Organisation übertragen.

Mit Verordnung vom 26. Februar 1997 hatte der Bundesrat den 
Spezialfonds zugunsten bedürftiger Opfer von Holocaust/Shoa 
geschaffen. Der Zweck des Fonds war, Spenden der Schweizer Banken, 
Industrie, Versicherungsgesellschaften und der Nationalbank an 
bedürftige Holocaust-Überlebende zu verteilen.
Nachdem nun die Auszahlungen des Fonds weitestgehend abgeschlossen 
sind, hat der Bundesrat beschlossen, den Fonds per 31. Dezember 2002 
aufzulösen. Er dankt den Mitgliedern der Fondsleitung und des 
Fondsbeirats für die geleistete Arbeit und befreit sie von ihren 
Aufgaben.
Für noch pendente Auszahlungen, die sich infolge von Schwierigkeiten 
bei der Ermittlung der Zahladressen der Begünstigten, infolge von 
Todesfällen und Erbstreitigkeiten ergeben haben, werden 950'000 USD 
als Reserve rückgestellt. Von den verbleibenden rund 12 Millionen 
CHF fliessen rund 4 Millionen CHF in die Hilfe für heute in der 
Schweiz lebende Personen, die aufgrund ihrer Herkunft, Religion, 
politischen Anschauungen oder anderer Gründe gefoltert oder anderer 
schwerer Gewalt ausgesetzt wurden. Diese Unterstützung soll 
mithelfen, diesen Opfern auf leicht zugängliche Weise Hilfe und 
Therapie zukommen zu lassen. Dieser Betrag wird dem Schweizerischen 
Roten Kreuz (SRK) zukommen, das die Mittel in Ergänzung zu seinen 
eigenen Beiträgen bzw. zu den Beiträgen der Humanitären Stiftung SRK 
zugunsten der langfristigen Sicherung der ambulanten Dienste für 
Folter- und Kriegsopfer einsetzen wird. Mit diesem Betrag kann der 
Aufbau von Zweigstellen in der Romandie und der Ostschweiz 
sichergestellt werden. Zudem sollen künftig nicht ausschliesslich 
anerkannte Flüchtlinge, sondern auch andere ausländische Folter- und 
Kriegsopfer vom Betreuungsangebot profitieren können. Rund 8 
Millionen CHF werden der World Jewish Restitution Organisation, 
Jerusalem, zur Verfügung gestellt. Die Verwendung dieser Mittel soll 
unter der Auflage erfolgen, dass rund neun Zehntel in soziale 
Hilfeleistungen für bedürftige Holocaust-Opfer fliessen und ein 
Zehntel für Programme auf dem Gebiet der Forschung, Ausbildung und 
Erinnerung an den Holocaust eingesetzt wird.
Sämtliche Akten des Spezialfonds wurden dem Bundesarchiv übergeben. 
Für Folgearbeiten, die sich in den kommenden Monaten noch ergeben 
können - namentlich Anfragen Dritter aus dem Ausland - wird eine 
Anlaufstelle im Eidg. Finanzdepartement bzw. Eidg. Departement für 
auswärtige Angelegenheiten bezeichnet.
EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskunftsperson:
Claudia Kaufmann, Generalsekretärin EDI, 031 322 80 06

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