Eidg. Departement des Innern (EDI)
EDI: Beginn der Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister
Bern (ots)
Der Bundesrat hat heute das Vernehmlassungsverfahren zum Entwurf des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister eröffnet. Mit diesem Gesetzesentwurf sollen Statistiken in Zukunft vermehrt auf der Grundlage von vorhandenen Verwaltungsdaten erstellt werden, um die Befragten zu entlasten. Erreicht werden soll dieses Ziel mit einer gesamtschweizerischen Harmonisierung der amtlichen Personenregister. Dabei spielen die kommunalen und kantonalen Einwohnerregister eine zentrale Rolle, weil sie die gesamte Wohnbevölkerung der Schweiz erfassen. Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis zum 30. April 2003.
Die Nutzungsmöglichkeiten der kommunalen und kantonalen Register für die Volkszählung und die Bevölkerungsstatistiken sind heute noch sehr bescheiden. Das Bundesamt für Statistik (BFS) hat sich in den vergangenen Jahren eingehend mit der Weiterentwicklung der Erhebungsmethoden der Volkszählung beschäftigt. Die Erfahrungen im Rahmen der Nutzung dieser Register für die Volkszählung 2000 zeigten einen grossen Harmonisierungsbedarf auf.
Auf Grund des föderalistischen Staatsaufbaus bestehen vielfältige kantonale und sogar kommunale Regelungen für die Führung der Einwohnerregister. Daraus resultieren eine ausserordentliche System- und Softwarevielfalt sowie unterschiedliche Registerinhalte und Merkmalscodierungen. Damit die Bundesstatistik einheitliche und vergleichbare Daten bereitstellen kann, ist es jedoch unerlässlich, dass diese Register gesamtschweizerisch vereinheitlicht werden. Ein Gesetz zur Modernisierung der Statistik Artikel 65 der neuen Bundesverfassung erlaubt es dem Bund, auf die Führung von Registern Einfluss zu nehmen, um die Bevölkerung und die Erhebungsstellen bei statistischen Erhebungen zu entlasten. Ziel der Vorlage ist es, die Harmonisierung der Einwohnerregister in den Kantonen und Gemeinden verbindlich zu regeln und diese Register wie auch die grossen Personenregister des Bundes für die zukünftigen bevölkerungsstatistischen Erhebungen und die auf das Jahr 2010 angestrebte Modernisierung der Volkszählung vollumfänglich zu nutzen.
Das geplante Gesetz trägt den Prinzipien des Föderalismus Rechnung, d.h. die Einwohnerregister verbleiben unter der Zuständigkeit der Kantone. Um jedoch die Qualität der statistischen der Daten sicherzustellen, wird vorgeschlagen, zwischen den Einwohnerregistern ein Meldewesen bei Zu- und Wegzügen einzurichten. Zur Vereinfachung der Datengewinnung sieht der Gesetzesentwurf zudem die Identifikation der Wohnungen und Haushalte in den Einwohnerregistern vor. Erlaubt werden soll auch die Verknüpfung dieser Informationen mit den Daten im Eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregister zu statistischen Zwecken. Das Vorhaben ist Teil des vom Bund zurzeit vorangetriebenen Aufbaus des E-Government.
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