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EDI: Erhöhung der Erwerbsausfallentschädigung für Rekruten

(ots)

Der Bundesrat hat die Botschaft für die Revision des Erwerbsersatzgesetzes EOG zuhanden der Eidgenössischen Räte verabschiedet. Das EOG soll an die Reformen der "Armee XXI" und des "Bevölkerungsschutzes" angepasst werden. Die Revision bezweckt die Anhebung der Erwerbsausfallentschädigung für Rekruten.

Kinderlose Personen, die eine Rekrutenschule absolvieren, haben 
heute Anspruch auf eine einheitliche Grundentschädigung von 43 
Franken pro Tag. Dieser Betrag entspricht nicht mehr den heutigen 
Gegebenheiten der jungen Rekruten. Neu soll die einheitliche 
Grundentschädigung daher auf 54 Franken pro Tag bzw. 1'620 Franken 
im Monat angehoben werden. Durch die Erhöhung der 
Erwerbsausfallentschädigung für Rekruten wird zugleich auch die 
Motion Engelberger vom 3. Oktober 2001 erfüllt, welche die Erhöhung 
der Entschädigung im gleichen Ausmass zum Ziel hat. Daneben erhalten 
die Rekruten aus den Mitteln des Eidg. Departement für Verteidigung, 
Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) noch einen Sold, der zur Zeit 4 
Franken pro Tag beträgt. Mit dem Inkrafttreten der Armeereform XXI 
wird auch ein neues Dienstleistungsmodell eingeführt. Sogenannte 
Durchdiener können ihre Ausbildungsdienstpflicht am Stück erfüllen. 
Mit der Einführung eines linearen Mindestsatzes für Durchdienerkader 
während den Dienstperioden nach der Grundausbildung sollen 
Schwankungen in der Entschädigung zwischen Beförderungs- und 
anschliessendem Normaldienst ausgeglichen werden. Durch die 
Bevölkerungsschutzreform XXI ist u.a. für Schutzdienstleistende die 
Einführung einer Grundausbildung vorgesehen. Aus Gründen der 
Gleichbehandlung mit den Militärdienstpflichtigen sollen 
Schutzdienstleistende während der Grundausbildung 
entschädigungsmässig den Rekruten gleich gestellt werden. Die 
Revisionspunkte verursachen Mehrausgaben für die Erwerbsersatzordung 
von rund 30 Millionen Franken pro Jahr. Davon entfallen 26 Millionen 
Franken auf die Erhöhung der Entschädigung für die Rekruten.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
	Presse- und Informationsdienst
Auskünfte:	Tel. 031 / 322 91 97
	Mario Christoffel
	Co-Leiter Bereich Leistungen AHV/EO/EL
	Bundesamt für Sozialversicherung
Beilage: Botschaft
Medienmitteilungen des BSV sowie weitere Informationen finden Sie im 
Internet unter www.bsv.admin.ch

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