Eidg. Departement des Innern (EDI)
UNO-Ausschuss richtet Empfehlungen an Bundesrat
(ots)Der Bundesrat hat die Schlussbemerkungen des UNO-Ausschusses gegen Frauendiskriminierung zur Kenntnis genommen. Der Ausschuss lobt den Verfassungsartikel zur Gleichstellung und die für die Gleichstellung wichtigen Gesetzesrevisionen der letzten Jahre. Er empfiehlt dem Bundesrat, das Übereinkommen bekannter zu machen und insbesondere gegen die stereotype Rollenverteilung wirksame Massnahmen zu ergreifen.
Der UNO-Ausschuss gegen Frauendiskriminierung ist zuständig für die Prüfung der Umsetzung des Übereinkommens von 1979 zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW). Mit der Ratifizierung dieses Übereinkommens hat sich die Schweiz verpflichtet, dem Ausschuss regelmässig über den Stand der Umsetzung dieser Konvention zu berichten.
Präsentation in New York Am 14. - 17. Januar 2003 hat die 9köpfige Schweizer Delegation, unter der Leitung von Patricia Schulz, Direktorin des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann, den ersten und zweiten Bericht der Schweiz vor dem Ausschuss präsentiert1). Die Kantone und die Eidgenössische Kommission für Frauenfragen waren in der Delegation vertreten. Die Delegation zeigte auf, welche Fortschritte in der Gleichstellung von Frau und Mann in den letzten Jahren erzielt wurden.
Die Gleichstellung von Frau und Mann muss weiter vorangetrieben werden In seinen Schlussbemerkungen2) lobt der Ausschuss insbesondere den Verfassungsartikel zur Gleichstellung und die in den letzten Jahren erfolgten Gesetzesrevisionen. Gleichzeitig empfiehlt der Ausschuss, ParlamentarierInnen, RichterInnen und JuristInnen über das CEDAW Übereinkommen zu informieren und dafür zu sorgen, dass Frauen die ihnen darin gewährten Rechte erfolgreich vor Gericht einklagen können.
Der Ausschuss bittet die Schweizer Regierung eindringlich, weitere Massnahmen zu treffen um stereotype Rollenverständnisse aufzubrechen. Elternschaft ist als soziale Verantwortung von Vätern und Müttern zu verstehen. Die Medien sollen aufgefordert werden, ein positives Bild von Frauen zu verbreiten und zeigen, dass Frauen und Männern gleiche Rechte und Verpflichtungen im privaten und öffentlichen Leben haben. Junge Frauen und Männer sollen ihre Ausbildungs- und Berufsentscheide frei von vorgefassten Meinungen fällen.
Weiter empfiehlt der Ausschuss der Schweiz, aktive Massnahmen zu ergreifen um Gewalt gegen Frauen, Diskriminierung von Migrantinnen, Frauenhandel, sexuelle Ausbeutung von Prostituierten und Armut zu beseitigen und Gleichstellung im Erwerbsleben und die paritätische Vertretung von Frauen im öffentlichen und politischen Leben zu verwirklichen. Zudem wird die Schweiz aufgefordert, den Mutterschaftsurlaub rasch einzuführen.
Weiteres Vorgehen Der Bundesrat nahm Kenntnis von den Schlussbemerkungen des CEDAW- Ausschusses und beauftragte das EDI, alle mit der Umsetzung der Gleichstellung beauftragten Akteure über die Schlussbemerkungen3) des Ausschusses zu informieren und sie zu ermuntern, diese umzusetzen. Anlässlich der nächsten periodischen Berichterstattung, die 2006 fällig ist, wird der Ausschuss über diese Bemühungen informiert werden.
EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN Presse- und Informationsdienst
Weitere Auskünfte: Patricia Schulz, Direktorin des Eidg. Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann, Tel. 031 322 68 43, ebg@ebg.admin.ch
Hinweise: 1) Der Bericht wurde in Papierform und auf Internet veröffentlicht: http://www.equality-office.ch/d/s-zusammenarbeit.htm - Stichwort "International", oder http://www.eda.admin.ch/sub_dipl/g/home/organ/div1/human/listrep.html . 2) Die Schlussbemerkungen des UNO-Ausschusses können unter http://www.un.org/womenwatch/daw/cedaw/28sess.htm ("Concluding comments") eingesehen werden. 3)Die Schlussbemerkungen werden in die amtlichen Sprachen übersetzt und Ende Mai den angesprochenen Kreisen zugesandt. Sie werden ab dann auch unter den unter Ziffer 1) aufgeführten Adressen auf Internet abrufbar sein.