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UNO-Ausschuss richtet Empfehlungen an Bundesrat

(ots)

Der Bundesrat hat die Schlussbemerkungen des UNO-Ausschusses gegen Frauendiskriminierung zur Kenntnis genommen. Der Ausschuss lobt den Verfassungsartikel zur Gleichstellung und die für die Gleichstellung wichtigen Gesetzesrevisionen der letzten Jahre. Er empfiehlt dem Bundesrat, das Übereinkommen bekannter zu machen und insbesondere gegen die stereotype Rollenverteilung wirksame Massnahmen zu ergreifen.

Der UNO-Ausschuss gegen Frauendiskriminierung ist zuständig für die 
Prüfung der Umsetzung des Übereinkommens von 1979 zur Beseitigung 
jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW). Mit der 
Ratifizierung dieses Übereinkommens hat sich die Schweiz 
verpflichtet, dem Ausschuss regelmässig über den Stand der Umsetzung 
dieser Konvention zu berichten.
Präsentation in New York Am 14. - 17. Januar 2003 hat die 9köpfige 
Schweizer Delegation, unter der Leitung von Patricia Schulz, 
Direktorin des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau 
und Mann, den ersten und zweiten Bericht der Schweiz vor dem 
Ausschuss präsentiert1). Die Kantone und die Eidgenössische 
Kommission für Frauenfragen waren in der Delegation vertreten. Die 
Delegation zeigte auf, welche Fortschritte in der Gleichstellung von 
Frau und Mann in den letzten Jahren erzielt wurden.
Die Gleichstellung von Frau und Mann muss weiter vorangetrieben 
werden In seinen Schlussbemerkungen2) lobt der Ausschuss 
insbesondere den Verfassungsartikel zur Gleichstellung und die in 
den letzten Jahren erfolgten Gesetzesrevisionen. Gleichzeitig 
empfiehlt der Ausschuss, ParlamentarierInnen, RichterInnen und 
JuristInnen über das CEDAW Übereinkommen zu informieren und dafür zu 
sorgen, dass Frauen die ihnen darin gewährten Rechte erfolgreich vor 
Gericht einklagen können.
Der Ausschuss bittet die Schweizer Regierung eindringlich, weitere 
Massnahmen zu treffen um stereotype Rollenverständnisse 
aufzubrechen. Elternschaft ist als soziale Verantwortung von Vätern 
und Müttern zu verstehen. Die Medien sollen aufgefordert werden, ein 
positives Bild von Frauen zu verbreiten und zeigen, dass Frauen und 
Männern gleiche Rechte und Verpflichtungen im privaten und 
öffentlichen Leben haben. Junge Frauen und Männer sollen ihre 
Ausbildungs- und Berufsentscheide frei von vorgefassten Meinungen 
fällen.
Weiter empfiehlt der Ausschuss der Schweiz, aktive Massnahmen zu 
ergreifen um Gewalt gegen Frauen, Diskriminierung von Migrantinnen, 
Frauenhandel, sexuelle Ausbeutung von Prostituierten und Armut zu 
beseitigen und Gleichstellung im Erwerbsleben und die paritätische 
Vertretung von Frauen im öffentlichen und politischen Leben zu 
verwirklichen. Zudem wird die Schweiz aufgefordert, den 
Mutterschaftsurlaub rasch einzuführen.
Weiteres Vorgehen Der Bundesrat nahm Kenntnis von den 
Schlussbemerkungen des CEDAW- Ausschusses und beauftragte das EDI, 
alle mit der Umsetzung der Gleichstellung beauftragten Akteure über 
die Schlussbemerkungen3) des Ausschusses zu informieren und sie zu 
ermuntern, diese umzusetzen. Anlässlich der nächsten periodischen 
Berichterstattung, die 2006 fällig ist, wird der Ausschuss über 
diese Bemühungen informiert werden.
EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Weitere Auskünfte:
Patricia Schulz, Direktorin des Eidg. Büros für die Gleichstellung 
von Frau und Mann,
Tel. 031 322 68 43,  ebg@ebg.admin.ch
Hinweise: 1) Der Bericht wurde in Papierform und auf Internet 
veröffentlicht: http://www.equality-office.ch/d/s-zusammenarbeit.htm 
- Stichwort "International", oder 
http://www.eda.admin.ch/sub_dipl/g/home/organ/div1/human/listrep.html 
. 2) Die Schlussbemerkungen des UNO-Ausschusses können unter 
http://www.un.org/womenwatch/daw/cedaw/28sess.htm ("Concluding 
comments") eingesehen werden. 3)Die Schlussbemerkungen werden in die 
amtlichen Sprachen übersetzt und Ende Mai den angesprochenen Kreisen 
zugesandt. Sie werden ab dann auch unter den unter Ziffer 1) 
aufgeführten Adressen auf Internet abrufbar sein.

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