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EDI: BITTE SPERRFRIST BEACHTEN: 4.5.2003 - 24h00 Erklärung des Bundespräsidenten, Herrn Pascal Couchepin, anlässlich des Europa-Tages

(ots)

Die Schweiz ist heute fast auf den Tag genau seit vierzig Jahren Mitglied des Europarates. Die Schweiz trat dieser Organisation, welche die Achtung der Menschenrechte, die demokratischen Werte und das Prinzip des Vorrangs des Rechts in Europa verkörpert, am 6. Mai 1963 bei.

Somit tragen unsere Regierung, unsere Parlamentarierinnen und  
Parlamentarier und die Abgeordneten in den Kantonen und Gemeinden  
seit vierzig Jahren dazu bei, zusammen mit Vertreterinnen und  
Vertretern von mittlerweile 44 weiteren Ländern aus unserem  
Kontinent einen Ort zu machen, der allen Bewohnerinnen und 
Bewohnern  das Recht auf die Achtung der Grundfreiheiten zusichert.
Mit dieser Teilnahme steuert auch die Schweiz ihren Teil zum 
Aufbau  der Demokratie in Europa bei und hilft mit, diese zu 
stärken und zu  konsolidieren. Seit dem Fall der Berliner Mauer 
erstreckt sich diese  Aufgabe auf den ganzen Kontinent. Wir 
erfüllen sie zusammen mit  unseren Nachbarn der europäischen Union 
und verteidigen dabei  dieselben Werte.
Als die Schweiz dem Europarat beitrat, zählte die Organisation 
16  Mitglieder, von denen sechs zur Europäischen Gemeinschaft 
gehörten.  Heute besteht der Europarat aus 45 Mitgliedstaaten, von 
denen  fünfzehn Mitglied der Europäischen Union sind. Mir der 
geplanten  Erweiterung der Europäischen Union im nächsten Jahr wird 
die  Mehrheit der Mitgliedstaaten des Europarates gleichzeitig auch 
der  Europäischen Union angehören.
Die Schweiz ist davon überzeugt, dass die Nützlichkeit dieser 
beiden  Organisationen durch diese teilweise Überschneidung der  
Mitgliederkreise des Europarates und der Europäischen Union in  
keiner Weise beeinträchtigt wird. Erstens werden im Europarat auch  
nach der Erweiterung der Europäischen Union noch immer zwanzig  
Mitgliedstaaten vertreten sein, die nicht Mitglied der Union sind.  
Zweitens unterscheiden sich die Tätigkeitsfelder und die Ziele des  
Europarates und der Europäischen Union. Jede dieser beiden  
Organisationen schafft ihren eigenen Mehrwert. Es ist positiv, dass  
es neben der ausgesprochen engen Zusammenarbeit innerhalb der  
Europäischen Union, bei der gewisse Staaten zum heutigen Zeitpunkt  
nicht mitmachen können oder wollen, andere Plattformen gibt, wie  
etwa den Europarat, bei denen eine Zusammenarbeit in ganz 
bestimmten  Bereichen möglich ist. So können möglichst viele 
Staaten in eine  bereichernde Zusammenarbeit einbezogen werden.
Die Erhöhung der Mitgliederzahl des Europarates und der 
Europäischen  Union wird in geistiger Hinsicht eine Bereicherung 
sein. Sie zeigt,  wie stark sich die europäische Integration 
entwickelt. Dies ist ein  historischer Prozess, der auf gemeinsame 
Werte aufbaut und der  darauf ausgerichtet ist, dass die Freiheit 
und der Frieden sich über  den ganzen Kontinent ausbreiten. Es ist 
ein Glück, dass die Schweiz  hier aktiv mitmacht. Und es ist 
selbstverständlich auch in unserem  Interesse.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN 
Presse- und Informationsdienst
Auskunft: 
Jean-Marc Crevoisier, Kommunikationschef EDI, Tel. 031 322 80 16

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  • 30.04.2003 – 08:27

    UNO-Ausschuss richtet Empfehlungen an Bundesrat

    (ots) - Der Bundesrat hat die Schlussbemerkungen des UNO-Ausschusses gegen Frauendiskriminierung zur Kenntnis genommen. Der Ausschuss lobt den Verfassungsartikel zur Gleichstellung und die für die Gleichstellung wichtigen Gesetzesrevisionen der letzten Jahre. Er empfiehlt dem Bundesrat, das Übereinkommen bekannter zu machen und insbesondere gegen die stereotype Rollenverteilung wirksame Massnahmen zu ...