Tous Actualités
Suivre
Abonner Eidg. Departement des Innern (EDI)

Eidg. Departement des Innern (EDI)

EDI: Krankenversicherung: Bundesrat beschliesst Reformpaket auf den 1.1.2004

Bern (ots)

Der Bundesrat hat im Bereich der Krankenversicherung
nach der Vernehmlassung ein Paket von Reformen auf Verordnungsstufe 
beschlossen. Es verfolgt die Zielsetzung, die Solidarität unter den 
Krankenversicherten weiter zu verstärken, ihre Kostenbeteiligung 
teilweise der Entwicklung der Versicherungsausgaben anzupassen und 
die Krankenkassen zu mehr Transparenz zu verpflichten, indem sie 
mehr betriebliche Daten öffentlich zugänglich machen müssen. Die 
Verordnungsänderung sieht auch Massnahmen zur Bekämpfung von 
Missbrauch im Laborbereich sowie eine Vereinheitlichung der 
Reservevorschriften vor. Die Regeln des Versicherungswechsels bei 
"besonderen Versicherungsformen" werden zu Gunsten der Versicherten 
und mit Wirkung auf 1. Oktober 2003 geklärt. Die übrigen 
Verordnungsanpassungen treten am 1.1.2004 in Kraft.
Weite Teile des Reformpakets waren in der Vernehmlassung 
grundsätzlich unbestritten. Dies gilt namentlich für die 
Bestimmungen zur Missbrauchsbekämpfung bei den Laboratorien, zum 
vereinheitlichten Reservesatz, zur Förderung der Transparenz und zur 
Vereinfachung der Kündigungsfristen. Kontrovers waren hingegen die 
Reaktionen auf die vorgeschlagenen Änderungen bei der (ordentlichen 
wie wählbaren) Kostenbeteiligung:
Ordentliche Kostenbeteiligung (Grundfranchise und Selbstbehalt) Nur 
eine (starke) Minderheit unterstützte die Erhöhung der ordentlichen 
Kostenbeteiligung, während die Mehrheit aus insbesondere sozial- und 
familienpolitischen Gründen von einer Erhöhung der Kostenbeteiligung 
absehen wollte. Der Bundesrat hält an der Erhöhung der 
Grundfranchise von 230 auf 300 Franken fest, da die Anreize für 
kostenbewussteres Verhalten, welche im Bereich der Bagatellfälle in 
erster Linie durch die Franchise gesetzt werden, zu stärken sind. 
Zudem wird mit der Erhöhung der Grundfranchise die Kostenentwicklung 
seit der letzten Anpassung der Franchise berücksichtigt. Um aber dem 
starken Widerstand, der in der Vernehmlassung zum Ausdruck kam, 
teilweise Rechnung zu tragen, erhöht der Bundesrat im Sinne eines 
Kompromissvorschlags den Selbstbehalt lediglich auf 700 statt auf 
800 Franken, ohne dass die beabsichtigte Anreizwirkung aufgegeben 
werden muss. Die zumindest teilweise Erhöhung des Selbstbehaltes 
rechtfertigt sich deshalb, weil der Selbstbehalt seit nunmehr über 
zwölf Jahren nicht mehr angepasst worden ist.
Wählbare Kostenbeteiligung (Rabatte bei Wahlfranchisen) Die neue 
Festsetzung der maximalen Prämienrabatte wurde weitgehend abgelehnt, 
weil befürchtet wird, dass die Franchisenmodelle weniger attraktiv 
würden. Der Bundesrat setzt die neuen maximalen Prämienrabatte 
dennoch in Kraft. Denn es gilt zum einen zu verhindern, dass auf 
Grund zu hoher Rabattsätze der Einnahmenausfall bei den Versicherern 
grösser ist, als die Ausgabenminderung dank der freiwillig erhöhten 
Kostenbeteiligung der Versicherten. Andernfalls entsteht eine 
Kostenschere, die durch eine Erhöhung des generellen Prämienniveaus 
kompensiert werden muss. Diesen perversen Prämieneffekt gilt es mit 
einer versicherungsmathematischen Anpassung zu minimieren, ohne die 
Anreize zu kostenbewusstem Verhalten zu beseitigen. Zum anderen wird 
gezielt der Solidaritätsbeitrag der Versicherten mit höherer 
Franchise zu Gunsten jener mit Grundfranchise erhöht, indem die 
frankenmässige Plafonierung des Rabatts gesenkt wird.
Zudem stellt die Begrenzung des Prämienrabattes ein teilweises 
Gegengewicht zur Erhöhung der Kostenbeteiligung dar: Die Erhöhung 
der Kostenbeteiligung verlagert einen Teil der Kosten auf die 
Leistungsbezüger, d.h. die Kranken. Umgekehrt stellt die 
Neudefinition des maximalen Prämienrabattes einen 
Solidaritätsbeitrag der Gesunden dar, welche nachgewiesenermassen 
eher alternative Versicherungsmodelle abschliessen.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
	Presse- und Informationsdienst
Auskünfte:	Tel. 031 324 07 37
	Daniel Wiedmer
	Leiter Bereich Aufsicht Krankenversicherung
	Bundesamt für Sozialversicherung
Beilagen:	- Überblick Reformpaket
	- Verordnungsänderung
Überblick Reformpaket
Massnahmen bei der Kostenbeteiligung der Versicherten Ein erster 
Teil des Pakets setzt bei der Kostenbeteiligung der Versicherten in 
der Grundversicherung an. Diese besteht aus einem festen 
Jahresbetrag (Franchise; nur für Erwachsene) und 10 Prozent der 
darüber hinausgehenden Kosten (Selbstbehalt). Der Bundesrat bestimmt 
die Höhe der obligatorischen Franchise und den jährlichen 
Höchstbetrag des Selbstbehalts. Die Versicherten können freiwillig 
eine höhere Franchise wählen und erhalten dafür einen Rabatt auf 
ihre Prämie.
Solidarische Ausgestaltung der Rabatte für erhöhte Franchisen Es 
kann festgestellt werden, dass die Versicherten mit freiwillig 
erhöhter Franchise weniger Kosten auslösen als die übrigen. Es gilt 
aber zu verhindern, dass auf Grund zu hoher Rabattsätze der 
Einnahmenausfall bei den Versicherern grösser ist, als die 
Ausgabenminderung dank der freiwillig erhöhten Kostenbeteiligung der 
Versicherten. Da dies einen perversen Effekt auf das generelle 
Prämienniveau ausübt, werden die Rabattsätze in Prozent der 
Grundprämie versicherungsmathematisch angepasst. Der Anreiz zu 
kostenbewusstem Verhalten bleibt erhalten. Gleichzeitig wird der als 
oberste Grenze festgelegte frankenmässige Rabatt gesenkt (höchstens 
80% des mit der Wahlfranchise zusätzlich übernommenen Risikos in 
Franken, statt wie bisher 100%). Denn es wird angenommen, dass die 
erhöhten Franchisen vorwiegend von Personen mit geringem 
Krankheitsrisiko gewählt werden. Diese sollen (wie bisher) einen 
Solidaritätsbeitrag an die Finanzierung der Kosten der anderen 
Versicherten leisten. Mit der Senkung des maximalen frankenmässigen 
Rabatts wird nun dieser Solidaritätsbeitrag erhöht.
Wahlfranchise
Maximalrabatt heute
Maximalrabatt ab 1.1.2004
Kinder
150.-
15%, aber nicht mehr als 150 CHF/Jahr
21%, aber nicht mehr als 120 CHF/Jahr
300.-
30%, aber nicht mehr als 300 CHF/Jahr 
37%, aber nicht mehr als 240 CHF/Jahr
375.-
40%, aber nicht mehr als 375 CHF/Jahr 
43%, aber nicht mehr als 300 CHF/Jahr 
Erwachsene
(Grundfran-chise heute 230.-,
ab 2004
300.-)
400.-
8%, aber nicht mehr als 170 CHF/Jahr
3%, aber nicht mehr als 80 CHF/Jahr
600.-
15%, aber nicht mehr als 370 CHF/Jahr
9%, aber nicht mehr als 240 CHF/Jahr
1200.-
30% aber nicht mehr als 970 CHF/Jahr
24% aber nicht mehr als 720 CHF/Jahr
1500.- 40% aber nicht mehr als 1270 CHF/Jahr 30% aber nicht mehr als 
960 CHF/Jahr Gemäss einer Modellrechnung dürfte die neue Regelung 
auf der Prämienseite um rund 2 Prozentpunkte entlastend wirken.
Franchise und Selbstbehalt: Anpassung an die Kostenentwicklung Der 
Bundesrat hat die obligatorische Franchise für Erwachsene 
entsprechend der Kostenentwicklung auf den 1.1.1998 von 150 auf 230 
Franken erhöht. Auf Grund der seither festgestellten 
Kostenentwicklung beträgt sie ab 1.1.2004 300 Franken, während der 
Maximalbetrag des jährlichen Selbstbehaltes von 600 auf 700 Franken 
erhöht wird. Für Kinder beträgt er weiterhin die Hälfte davon, neu 
also 350 Franken. Diese Massnahmen dürften auf die Prämien um rund 
1,2 Prozentpunkte entlastend wirken.
Strengere Regeln für den Laborbereich Die Verordnungsänderung trägt 
dazu bei, die in letzter Zeit festgestellten Missbräuche im 
Zusammenhang mit Laborgemeinschaften zu bekämpfen. Indem 
insbesondere praktizierende Ärztinnen und Ärzte die von ihnen 
abgerechneten Analysen von Dritten durchführen lassen (statt sie im 
eigenen Praxislabor vorzunehmen), können die Bestimmungen zur 
Weitergabe von Vergünstigungen, die allenfalls von den 
durchführenden Dritten gewährt werden, umgangen werden. In der 
Verordnung wird nun deshalb zum einen eine detailliertere Regelung 
des Begriffs des Praxislabors, zum anderen eine Präzisierung der 
Bestimmungen zur Rechnungsstellung im Analysenbereich aufgenommen.
Mehr Transparenz zu Gunsten der Versicherten Die Versicherer werden 
verpflichtet, allen interessierten Personen Unterlagen zur Verfügung 
zu stellen, die den Geschäftsbericht über das abgeschlossene 
Geschäftsjahr, die Eckdaten nach Versicherungszweig und weiteres 
Zahlenmaterial wie etwa die Höhe der Prämien, der Reserven oder der 
Verwaltungskosten enthalten müssen. Auf den 1.1.2004 hat das BSV im 
Übrigen im Interesse der besseren Prämienvergleichbarkeit bereits 
die kantonalen Prämienregionen für alle Versicherer einheitlich und 
verbindlich festgelegt.
Harmonisierung der Mindestreserven für einen stärkeren Wettbewerb 
Zur Verbesserung des Wettbewerbs unter den Versicherern werden die 
vorgeschriebenen minimalen Reserven auf dem heute für die grossen 
Versicherer geltenden Niveau harmonisiert (15 bis 20% des 
Prämiensolls). Mit Minimalreserven von 24 bis 182% sind heute die 
kleineren und mittleren Versicherer in der Finanzierung 
benachteiligt. Mit der Reservenharmonisierung werden sie aber 
verpflichtet, eine Rückversicherung abzuschliessen.
Versicherungswechsel: Verbesserungen für die Versicherten Für den 
Fall, dass Versicherer während des Kalenderjahres die Prämien 
ändern, sieht die Verordnungsänderung klare Regelungen zu Gunsten 
der Versicherten mit "besonderen Versicherungsmodellen" (HMO, 
Hausarztnetz, Wahlfranchisen, Bonus-Versicherung) vor. So können 
diese Versicherten ohne Komplikationen auch unter dem Jahr die 
Versicherungsform oder den Versicherer wechseln. Diese Regelung 
tritt am 1. Oktober 2003 in Kraft und wird somit schon diesen Herbst 
anwendbar sein, wenn die Versicherten nach der Bekanntgabe der 
genehmigten Prämien einen Wechsel vorsehen.

Plus de actualités: Eidg. Departement des Innern (EDI)
Plus de actualités: Eidg. Departement des Innern (EDI)
  • 06.06.2003 – 10:03

    EDI: Mithalten in der internationalen Spitzengruppe als Ziel

    Bern (ots) - Der Bundesrat hat den Leistungsauftrag an den ETH-Bereich für die Jahre 2004 - 2007 verabschiedet und dem Parlament zur Genehmigung unterbreitet. Der Leistungsauftrag formuliert die strategischen Ziele, die im ETH-Bereich während der kommenden vier Jahre erreicht werden sollen. Die für die Erfüllung der erwarteten Leistungen vorgesehenen ...

  • 06.06.2003 – 09:52

    EDI: Bundesrat verabschiedet Botschaft für das Bauprogramm 2004 im ETH-Bereich

    Bern (ots) - Der Bundesrat hat die "Botschaft über Bauvorhaben und Grundstückserwerb der Sparte ETH-Bereich" zu Handen der Eidgenössischen Räte verabschiedet. Er beantragt damit die Genehmigung eines Verpflichtungskredits in Form eines Sammelkredits von 313'100'000 Franken. Die Strategische Planung des ETH-Rates für die Jahre 2004-2007 und der ...

  • 02.06.2003 – 15:26

    EDI: Bundespräsident Pascal Couchepin hat in Genf Präsident Lula da Silva getroffen

    (ots) - Bundespräsident Pascal Couchepin hat am Montag in Genf den Präsidenten der brasilianischen Republik, Luiz Inacio Lula da Silva anlässlich eines von der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zu Ehren des brasilianischen Staatsoberhauptes ausgerichteten Mittagessens getroffen. Die Bedeutung der sozialen Dimension im Globalisierungsprozess ...