Eidg. Departement des Innern (EDI)
Beiträge an Behinderteninstitutionen steigen um 40 % trotz Ausgabenreduktion
(ots)Die Beiträge an Behinderteninstitutionen für Erwachsene, d.h. Wohnheime und Werkstätten für Behinderte werden in den nächsten Jahren weiterhin deutlich steigen trotz der Sanierungsmassnahmen, die der Bundesrat am Mittwoch verabschiedet hat. Die Institutionen erhalten im Jahr 2006 insgesamt 1,4 Milliarden Franken gegenüber 1 Milliarde Franken im Jahr 2000. Die Beitragssteigerung von 40% in diesen 6 Jahren sowie der Zuwachs der Beiträge an Sonderschulen werden von der Änderung der Verordnung über die Invalidenversicherung, welche die Regierung beschlossen hat, nicht in Frage gestellt.
Die beschlossene Verordnungsänderung, welche den Kostenanstieg begrenzt, stellt den Willen der Behörden, den qualitativen und quantitativen Ausbau des Angebots für behinderte Menschen auch künftig zu gewährleisten, nicht in Frage. Das Eidgenössische Departement des Innern hat den Bemerkungen im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens Rechnung getragen und vorgeschlagen, den für diesen Bereich veranschlagten Sparbetrag zu senken. Der Beitrag der IV wird nun anstatt um die geplanten 268 Millionen Franken nur um insgesamt 218 Millionen Franken reduziert (Anteil des Bundes: 81 Millionen Franken statt 100 Millionen Franken).
Zur Vermeidung des Giesskannenprinzips bei den Betriebsbeiträgen erhalten die Wohnheime und Werkstätten ab 2004 grundsätzlich denselben Betrag wie im Jahr 2000 zuzüglich Teuerung. Heime und Werkstätten, die einen konkreten Mehrbedarf geltend machen können, wie beispielsweise die Schaffung neuer Plätze oder die Erhöhung der Betreuungskosten, erhalten zusätzliche Beiträge. Hierfür werden im Jahr 2004 zusätzlich 230 Millionen Franken und in den beiden folgenden Jahren je zusätzlich 45 Millionen Franken budgetiert.
Der Kostenanstieg bei den Werkstätten und Wohnheimen für Behinderte war in den letzten Jahren ausserordentlich hoch. 2001 betrug er zum Beispiel mehr als 11%. In vielen Fällen kann der Anstieg weder mit einem Platzausbau noch mit intensivierter Betreuung erklärt werden. Mit der Verordnungsänderung erhält der Bund nun die Möglichkeit, die vorhandenen Mittel gezielter und wirkungsvoller einzusetzen.
Die von einigen Institutionen öffentlich geäusserten Befürchtungen, Angebot und Qualität würden beeinträchtigt, sind nicht gerechtfertigt. Die den Behindertenwohnheimen und - werkstätten zur Verfügung gestellten und im Finanzplan eingestellten Mittel widerspiegeln einen hohen Solidaritätsgrad, denn die Institutionen werden im Jahr 2006 über 40 % mehr Mittel verfügen als im Jahr 2000.
EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNEREN Presse- und Informationsdienst
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