Eidg. Departement des Innern (EDI)
Gesundheit und Soziales: Neue Aufgabenteilung innerhalb des EDI
(ots)Am ersten Januar des kommenden Jahres wird die Abteilung Kranken- und Unfallversicherung (KUV) vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) in das Bundesamt für Gesundheit (BAG) überführt. Der Bundesrat hat am Freitag von dieser neuen Aufgabenteilung, die von Bundesrat Pascal Couchepin gewünscht wird, Kenntnis genommen. Mit dieser Zusammenführung der Gesundheitsfragen in ein Amt sollen Wissen und Kompetenzen in diesem Bereich vereint werden.
Mittelfristig erhofft sich der Vorsteher des eidgenössischen Departements des Innern von dieser Reorganisation eine bessere Kenntnis und Kontrolle der Faktoren, die einen Einfluss auf die Gesundheitspolitik haben. Die Zusammenführung der Sektoren, die für die Gesundheitspolitik und den Gesundheitsschutz zuständig sind (BAG) und denjenigen, die sich mit der Finanzierung der Gesundheitsversorgung und den nötigen Massnahmen zur Gewährleistung eines Zugangs zu dieser Versorgung für alle befassen (BSV), ermöglicht, dieses Thema ganzheitlicher und flexibler anzugehen. Es können Synergien geschaffen und Gemeinsamkeiten besser genutzt werden.
Diese Reorganisation, von der etwa hundert Personen betroffen sind, wird weder einen Personalabbau noch eine Veränderung des Status der Angestellten zur Folge haben. Dank einem Gebäudeaustausch zwischen den beiden Ämtern kann diese Überführung zu verminderten Kosten und in kurzer Zeit vollzogen werden. Die Kosten werden von den beiden betroffenen Ämtern getragen. Die für die Kranken- und Unfallversicherung zuständigen Personen werden im Verlauf des ersten Quartals 2004 in das BAG umziehen. Zurzeit verfügt das BSV über rund 300 Stellen, das BAG seinerseits über rund 320.
Eine Arbeitsgruppe wird die praktischen Modalitäten der Eingliederung des Kranken- und Unfallversicherungssektors in das BAG und der neuen Aufgabenteilung ausarbeiten. Diese Reorganisation wird kleinere Anpassungen der Gesetzgebung, in der die Aufgaben der Ämter festgelegt sind, erforderlich machen. Bis zu seiner definitiven Überführung ins BAG, das heisst bis zum 31. Dezember 2003, bleibt der KUV-Bereich dem BSV unterstellt.
Bei seinem Entscheid hat sich der Vorsteher des eidgenössischen Departements des Innern insbesondere auf die Arbeiten einer Arbeitsgruppe aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der beiden Ämtern gestützt, die sich mit dieser Frage auseinandergesetzt hat. Diese Gruppe ist zum Schluss gelangt, dass eine Zusammenführung der Stellen des EDI, die sich mit Gesundheitsfragen befassen, im Hinblick auf die Entwicklung einer ganzheitlichen und kohärenten Gesundheitspolitik gerechtfertigt ist.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN Presse- und Informationsdienst
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