Eidg. Departement des Innern (EDI)
Bilaterale II: Prodi unterstützt die Idee eines hohen politischen Treffens Schweiz - EU
(ots)Bundespräsident Pascal Couchepin hat sich am Freitag anlässlich der 25-Jahr-Feier der Fondation Jean Monnet in Lausanne mit EU- Kommissionspräsident Romano Prodi getroffen. Prodi wurde von der Stiftung mit der Médaille d'Or geehrt. Bundespräsident Couchepin und Kommissionspräsident Prodi haben im Rahmen ihrer Gespräche vereinbart, regelmässig Treffen auf hohem politischen Niveau zwischen der Schweiz und der Europäischen Union abzuhalten. Das erste dieser Treffen findet in absehbarer Zukunft statt und könnte den bilateralen Verhandlungen II einen politischen Impuls geben Unter den noch offenen Punkten in den bilateralen Verhandlungen II sind zwei Fragen für die Schweiz von zentraler Bedeutung: Es geht einerseits um die Frage, ob und in welchem Ausmass die Schweiz für Delikte im Bereich der indirekten Steuern (wie Zölle, Mehrwertsteuer, besondere Verbrauchersteuer auf Tabak und Alkohol) eine Ausdehnung der Amts- und Rechtshilfe vornehmen kann. Andererseits geht es um die Frage der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der "Geldwäscherei" im Betrugsbekämpfungsdossier. Der Bundesrat hat bekräftigt, dass ein formeller Abschluss der neun Dossiers der Bilateralen II erst in Frage kommt, wenn in allen Bereichen eine befriedigende Lösung gefunden wird. Ziel der Schweiz ist ein ausgewogenes Gesamtergebnis der Bilateralen II, das die legitimen Interessen beider Parteien berücksichtigt.
Ebenfalls ist es für die Schweiz unabdingbar, dass in den beiden letzten noch offenen Punkten Lösungen gefunden werden, die nicht im Widerspruch zur bereits erzielten Einigung im Dossier Zinsbesteuerung stehen. Das heisst, dass das Bankgeheimnis gewahrt bleiben soll.
In dem Gespräch ging es auch um die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit (Bilaterale I) auf die 10 neuen EU- Mitgliedstaaten. Die Schweiz und die EU verhandeln zurzeit über ein angemessenes Übergangsregime, welches eine schrittweise und kontrollierte Öffnung der Arbeitsmärkte erlaubt. Für den Bundesrat ist es nicht akzeptabel, für die Schweiz weniger vorteilhafte Bedingungen zu erhalten, als die in der EU-internen Übergangsregelung vorgesehnen.
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